Gute Gründe für Stadtplaner:innen

Gute Gründe für Stadtplaner:innen

Stadtplanerinnen und Stadtplaner fördern die Entwicklung unserer Städte, Ortschaften und Siedlungsräume; sie strukturieren und gestalten diese. Sie bieten Ihnen, als öffentlicher oder privater Auftraggeber, viele Möglichkeiten der Beratung und Zusammenarbeit, um die vielschichtigen Anforderungen zusammenzuführen, die zahlreichen Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die Grundlage für eine qualitätvolle Umsetzung zu schaffen. Stadtplaner beraten unabhängig und stehen Ihnen in allen Phasen als hoch qualifizierte Fachleute mit Rat und Tat zur Seite.

WAS LEISTET DER STADTPLANER?

Der Stadtplaner berät Sie als öffentlichen Auftraggeber in allen Fragen der Raumordnung und Stadtplanung. Seine Kompetenz hilft Ihnen, Prozesse so zu organisieren, dass die Voraussetzungen für eine qualitätvolle und zügige Umsetzung geschaffen werden. Er erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Entwicklungsstrategien und Grundlagen einer späteren baulichen Realisierung, erhebt Daten, sichtet Materialien, klärt rechtliche und technische Randbedingungen und fragt die Interessen aller beteiligten Gruppen ab.

All dies mündet in einer Planung. Diese ist neben der Berücksichtigung der funktionalen, gesellschaftlichen, verkehrlichen, ökologischen und ökonomischen Belange auch von einer räumlichen und gestalterischen Idee getragen, die in Leitlinien für die spätere Bebauung einfließen kann. Die Wünsche und Ziele der politischen Gremien sowie der zuständigen Verwaltungen bilden die Grundlage der Arbeit des Stadtplaners. Der Stadtplaner kann auch für private Auftraggeber und Investoren tätig werden. Benötigen Sie im städtischen Kontext innovative Ideen und Strategien für zukünftige Investitionsentscheidungen? Dann entwerfen Sie diese ganzheitlich und gemeinsam mit Ihrem Stadtplaner. Fehlen für Ihr privates Investitionsvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen, so entwickelt der Stadtplaner aus dem konkreten Bauvorhaben eine städtebauliche Planung. Diese dient als Entscheidungsgrundlage für die politischen Vertreter der Kommune und als Grundlage für die Schaffung des Baurechts. So wird Ihr Projekt möglich.

Es ist von Vorteil, dass Stadtplaner nicht nur auf technischer und rechtlicher Ebene arbeiten, sondern auch die architektonische Umsetzung im Blick haben. Als Ihr unabhängiger Sachwalter begleitet und moderiert der Stadtplaner alle Prozesse von der Bürgerbeteiligung bis zur Diskussion im Rat. Egal, ob als freischaffender Stadtplaner für öffentliche oder private Auftraggeber oder als einer der zahlreichen im öffentlichen Dienst beschäftigten Stadtplaner: Allen geht es darum, die unterschiedlichen Interessen sinnvoll abzuwägen und in einen gesellschaftlichen und stadträumlichen Gesamtzusammenhang zu bringen.

WAS ZEICHNET DEN STADTPLANER AUS?

Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ bzw. „Stadtplanerin“ ist gesetzlich geschützt. Stadtplaner darf sich nur nennen, wer in die Architektenliste eines Bundeslandes eingetragen ist. Diese Liste wird im Saarland von der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) geführt. Stadtplaner müssen vielfältige Berufsaufgaben in unterschiedlichen Praxisfeldern kompetent ausfüllen und die notwendigen Arbeitstechniken, Strategien und Methoden der Umsetzung beherrschen. Das Profil des Berufsbildes umfasst die Erstellung städtebaulicher Pläne und die Mitwirkung bei der Raumordnung, wird kontinuierlich erweitert sowie an die technischen und kulturellen Entwicklungen angepasst.

Zu den Berufspflichten gehört es, die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu vertreten. Stadtplaner müssen sich entsprechend fort- und weiterbilden und bei freiberuflicher Tätigkeit ihre Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit wahren. Als Stadtplaner wird eingetragen, wer ein Hochschulstudium der Stadtplanung oder ein gleichwertiges Studium mit Erfolg abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dieser Fachrichtung mit eigenen Arbeiten nachweisen kann. Eine Fortbildungspflicht besteht für die gesamte Zeit des Berufslebens. Der freischaffende Stadtplaner ist außerdem verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

WAS SIND DIE AUFGABEN EINES STADTPLANERS?

Stadtplaner arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen, je nachdem, ob sie in freien Büros für private und öffentliche Auftraggeber tätig oder in Behörden des Bundes, der Länder oder Städte und Gemeinden beschäftigt sind. Zunehmende Bedeutung gewinnen fachliche Aufgaben auch im europäischen Raum. Die Stadtplanung stützt sich weitgehend auf rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Bau- und Planungsrecht. In der formellen Planung ist sie den gesetzlichen Vorgaben zwingend verpflichtet, schafft damit aber Rechtssicherheit. Die Regeln zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen gewährleisten, dass alle für die Entscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen – die öffentlichen und privaten Belange – ermittelt und untereinander und gegeneinander abgewogen werden.

Daneben haben sich die Tätigkeitsfelder der informellen Planung stetig ausgeweitet. Ihre Verfahrenswege können unterschiedlich sein, genaue Planinhalte sind rechtlich nicht vorgeschrieben. Dies macht es möglich, auf differenzierte, spezielle Praxisanforderungen flexibel zu reagieren. Damit lassen sich auch formelle Planungen gründlicher vorbereiten oder detaillierter umsetzen. Mit dem städtebaulichen Entwurf und der Stadtgestaltung nehmen insbesondere die auf architektonischer Grundlage ausgebildeten Stadtplaner ein wichtiges Arbeitsfeld wahr, das überwiegend im Rahmen der informellen kommunalen Planung angesiedelt ist. Entwürfe und Entwicklungskonzepte für die Gestaltung öffentlicher Räume oder des Wohnumfeldes, für die Errichtung neuer Siedlungen oder die Umgestaltung alter Quartiere, für die rücksichtsvolle Einfügung neuer Gebäude in bewahrenswerte alte Zusammenhänge, für gebrauchstüchtige städtebauliche Strukturen werden in unterschiedlichen Planarten dargestellt und in verschiedenen Maßstäben umgesetzt. Bedingt durch eine zunehmend komplexer werdende Gesellschaft und somit auch der gebauten Umwelt gewinnt der Bereich der Entwicklung von Leitbildern und Strategien an Bedeutung. Hier helfen Stadtplaner unter Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen, Potenziale zu bestimmen und innovative und nachhaltige Lösungen aufzuzeigen.

Stadtplanung umfasst aber auch die Raumordnung, Landes- und Regionalplanung. In der Stadtforschung oder als Gutachter und Fachberater sind Stadtplaner beteiligt an speziellen Fragestellungen. Sie liefern Machbarkeitsstudien sowie Fachbeiträge zu Fragen der Umweltverträglichkeit, bei Standort- und stadtökonomischen Untersuchungen, zum Stadtmarketing, für den Denkmalschutz oder die Verkehrsplanung. Sie formulieren und übernehmen richtungweisende Aufgaben in der Forschung und der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen. Ein wachsendes Arbeitsfeld ergibt sich in der Beratung von Kommunen und von Bürgern bei stadtplanerischen und stadtgestalterischen Fragen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner bereiten Beteiligungsverfahren vor, moderieren und organisieren sie und steuern Projekte. Management und Prozessgestaltung gewinnen in der Stadtplanung ebenfalls an Bedeutung, ebenso die Projektentwicklung und die eigens auf die Vorhaben bezogenen Bebauungspläne in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von privaten Investoren. Besondere Bedeutung hat heute auch die Moderation und Mediation im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Stadtplaner organisieren solche Diskussions- und Entscheidungsprozesse und helfen, unterschiedliche Interessen in ein gemeinsam getragenes Ergebnis zu steuern.

WIE ARBEITEN SIE MIT IHREM STADTPLANER ZUSAMMEN?

Als Entscheidungsträger gilt Ihr Hauptinteresse meist der späteren baulichen beziehungsweise strategischen Realisierung Ihrer Pläne. Doch der Weg dorthin muss sorgfältig strukturiert sein, denn Baukultur ist nicht ohne Verfahrenskultur denkbar. Gesellschaftliche, ökologische, ökonomische und verkehrliche Belange müssen verantwortlich betrachtet, gegeneinander abgewogen und in einen Zusammenhang gebracht werden, bevor überhaupt die eigentliche Objektplanung beginnt und die ersten Bagger anrücken. Qualifizierte Planung bedeutet somit vorausschauende Planung. Hier liegen große Potenziale. Formulieren Sie, bevor Sie den Stadtplaner beauftragen, welche Leistungen Sie benötigen, welche Grundsatzentscheidungen bereits gefällt sind, welche finanziellen und zeitlichen Randbedingungen es gibt. Teilen Sie Ihrem Stadtplaner diese Eckdaten mit und lassen Sie sich ein Angebot machen, wie der Prozess gesteuert werden könnte. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, denn die Tätigkeitsschwerpunkte der Büros sind sehr unterschiedlich: Ob zum Beispiel in der Planung der technischen Infrastruktur, der städtebaulichen Gestaltung oder der Moderation der Verfahren – Sie entscheiden, welche Aspekte Ihnen besonders wichtig sind und welcher Stadtplaner hierfür besonders qualifiziert erscheint.

Beauftragen Sie Ihren Stadtplaner, wenn Sie von seinen Leistungen und seiner Kompetenz überzeugt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind. Schließen Sie dazu einen schriftlichen Vertrag ab. Denn wie bei jeder geschäftlichen Beziehung sollten Rechte und Pflichten beider Partner von vornherein eindeutig geregelt sein. Ihr Stadtplaner kann Ihnen einen solchen Vertrag vorlegen. Prüfen Sie diesen genau und besprechen Sie eventuelle Unklarheiten oder Veränderungen. Darin enthalten sollten in jedem Fall die Beschreibung des Vorhabens, die Beauftragung der Leistungen und die Vereinbarung des Honorars sein. Planen ist wie das Bauen ein komplexer Prozess. Als Auftraggeber stehen Sie mit Ihrem Stadtplaner in engem Kontakt und können bei allen Entscheidungen auf einen starken Partner zählen, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Stadtplaner erarbeitet mit Ihnen die Grundlagen für konkrete Vorhaben und langfristige Perspektiven.

WAS KOSTET DER STADTPLANER?

Das Honorar des Stadtplaners richtet sich nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI begünstigt einen Wettbewerb, bei dem es nicht um das günstigste Angebot, sondern vor allem um die beste Planungsleistung geht. Projekte, die von Stadtplanern geplant werden, besitzen eine hohe Qualität. Die Transparenz der HOAI führt dazu, dass Sie wissen, was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das sich bei den klassischen Planungsaufgaben wie Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auf Honorartabellen stützt. Zwar besteht auch hier Verhandlungsspielraum, grundsätzlich aber errechnet sich das Honorar objektiv aus Umfang und Schwierigkeit der Maßnahme.

So erhält der freischaffende Stadtplaner einen fairen Preis für seine Arbeit. Das versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen. Bei sonstigen städtebaulichen Leistungen, wie informellen Planungen und Gutachten, oder wenn Sie sich nur beraten lassen, kann das Honorar auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskataloges frei vereinbart oder als Zeithonorar berechnet werden.

WIE FINDEN SIE IHREN STADTPLANER?

Mit der Auswahl des Stadtplaners treffen Sie eine wichtige Entscheidung für Ihr Vorhaben. Es gibt verschiedene Wege, einen Stadtplaner zu finden und kennenzulernen. Zum Beispiel können Sie Andere über die Arbeitsweise und Referenzen eines Büros befragen oder gezielt Angebote einholen. Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an freiberufich tätige Architekten an die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) gebunden. Die VgV regelt das Vergabeverfahren bei Planungsleistungen über einem gewissen Schwellenwert und gilt auch für staatlich geförderte Vorhaben privater Investoren, sofern der Fördergeldgeber dies verlangt.

Eine besondere Form des Kennenlernens ist die Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe. Die Auslober eines Wettbewerbs erhalten eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen und durch die fachliche Beurteilung der Preisrichter einen sachorientierten Qualitätsvergleich. Wenn dadurch gestalterische, ökonomische und ökologische Innovationen angestoßen werden, erfüllt sich Planungs- und Baukultur im besten Sinne. Gleichzeitig finden Sie durch den Wettbewerb Ihren Stadtplaner. Die Architektenkammer berät Sie kostenlos, wenn Sie einen Wettbewerb planen. Auch im Internet können Sie suchen. Zahlreiche Stadtplaner haben eine eigene Homepage, die bereits viel über die Arbeit ihres Büros aussagt.

Weiterhin bietet die AKS eine Möglichkeit zur Online-Suche an. Die "Architektensuche" (s. rechte Spalte) bietet die Möglichkeit, alphabetisch, nach Ort, Fachrichtung, Tätigkeitsart und nach Tätigkeitsschwerpunkten einen Stadtplaner zu suchen. Natürlich können Sie auch die AKS telefonisch kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter (T. 0681 954410).

Anm.: Wir beziehen uns grundsätzlich auf alle Geschlechter.

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