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Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der alle Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen und Stadtplaner:innen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Saarland angehören. Die AKS ist die älteste der 16 Länderarchitektenkammern, sie wurde 1948 gegründet. Sie vertritt die Berufsinteressen von etwa 1200 saarländischen Architektinnen und Architekten.

1945
Auftrag vom Regierungspräsidium Saar an Architekt Theo Peters für die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung einer "Fachschaft für Architekten des Regierungspräsidiums Saar".

1947
Verabschiedung der Rechtsanordnung für die Errichtung einer Architektenkammer des Saarlandes

1948
Veröffentlichung der Rechtsanordnung im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 12 vom 01. März 1948. Am 19. August 1948 fand die konstituierende Sitzung der Architektenkammer des Saarlandes statt, in der erstmals nach demokratischen Grundsätzen ein Vorstand gewählt wurde.

1950
Erlass der Gebührenordnung (G.O.A.) der Architektenkammer des Saarlandes

1952
Gründung eines Versorgungswerkes für die saarländischen Architekten

1970
Erster Deutscher Architektentag in Saarbrücken mit Eröffnung der Ausstellung der Architektenkammer des Saarlandes "Kunst am Bau".

1972
Verabschiedung des Saarländischen Architektengesetzes durch den Saarländischen Landtag. Die AKS wird zu einer sogenannten "großen Kammer", d. h. es besteht Pflichtmitgliedschaft sowohl für freischaffende wie auch für angestellte und beamtete Architekten, Innenarchitekten, Garten-/Landschaftsarchitekten.

1976
Beschlussfassung über die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet der Raumordnung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW - Saar 76)" durch die Mitgliederversammlung der Architektenkammer des Saarlandes.

2002
Beschlussfassung über die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW Saar)" durch die Mitgliederversammlung der Architektenkammer des Saarlandes.

2004
Verabschiedung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) durch die Saarländische Landesregierung. Das Saarländische Architektengesetz in der Fassung von 1990, zuletzt geändert 2001, tritt damit außer Kraft.

2016
Am 9. September 2016 tritt das novellierte Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) in Kraft. Gleichzeitig tritt das SAIG vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2015 (Amtsbl. I S. 632), außer Kraft.

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