Beim Saarländischen Vergabetag 2025 versammelten sich Architekt:innen, Ingenieur:innen und Vertreter:innen von Städten und Kommunen, um über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu diskutieren und sich auszutauschen.
Praxisnahe Fragen zum komplexen Vergaberecht für Architekten- und Ingenieurleistungen standen im Fokus. Zunächst informierte Susanne Corinth von der Kanzlei Kohl Law über aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im Vergaberecht – überwiegend anhand echter saarländischer Fälle.
Anschließend klärte Arnulf Feller von der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht darüber auf, wann Generalplanervergaben zulässig sind. Sein Fazit lautete: Die losweise Vergabe ist der Regelfall und die Generalplanervergabe muss umfassend dokumentiert werden.
Den letzten Vortrag hielt Kim Dajana Muth vom Innovationszentrum Zirkuläres Bauen/ LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beleuchtete die Besonderheiten der Vergabe beim zirkulären Bauen und verwies auf Textbausteine für Ausschreibungen, die das Innovationszentrum bereithält.
Veranstalter des Vergabetags waren die Architektenkammer des Saarlandes, die Ingenieurkammer des Saarlandes, der Saarländische Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag Saarland. Die Schirmherrschaft übernahm das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Die Vorträge finden Sie als PDF-Dateien beigefügt.
Downloads
- Aktuelle Rechtsprechung - Susanne Corinth
- Generalplanervergabe - Arnulf Feller
- Zirkuläres Bauen - Kim Dajana Muth