2. Halbjahresrate Kammerbeitrag

2. Halbjahresrate Kammerbeitrag

Meldungen
Die 2. Rate des Kammerbeitrages ist gemäß § 4 Beitragsordnung bis 15.07.2024 zu leisten.
AKS-Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung oder Dauerüberweisungsaufträge erteilt haben, werden um Überweisung auf das AKS-Konto bei der Bank 1 Saar in Saarbrücken gebeten,
IBAN: DE75591900000006598005,
BIC: SABADE5S.
HINWEIS: Wenn Sie uns für zukünftige Zahlungen Einzugsermächtigung erteilen möchten, finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat hier.

27.06.2024
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