Wie geltende Haftungsregelungen Architektur zum Risikogeschäft machen, erläuterte Gastreferent Prof. Stefan Leupertz beim Neujahrsempfang der AKS.
Ist Architekt wirklich ein „Traumberuf“, wie viele Studienanfänger glauben? Oder wird aus dem Traum in der Praxis schnell ein Albtraum, aus dem vermeintlichen Broterwerb ein existenzgefährdendes Damoklesschwert? „Architektur als Risikogeschäft“ lautete das Thema des Festvortrags beim Neujahrsempfang der Architektenkammer des Saarlandes (AKS), zu dem am 19. Januar rund 150 Gäste nach Saarbrücken kamen. Wer von Referent Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., trockene Ausführungen in paragraphengeschwängertem Juristendeutsch erwartet hatte, wurde durch prägnante Aussagen und einen unterhaltsamen Redestil angenehm überrascht. „Salopp gesagt: Architekten und Ingenieure sind Hebammen in Gummistiefeln“, stieg Leupertz ins Thema ein. Der Beruf der Hebamme sei gefährdet, weil die Haftungsrisiken immens und die Versicherungsprämien ins Unbezahlbare gestiegen seien. „Wir müssen verhindern, dass das bei den Architekten und Ingenieuren auch so kommt!“ Denn auch bei ihnen sei das Haftungsrisiko sehr hoch, da sie auf der Grundlage von Werkverträgen arbeiten, bei denen der „Maßstab Erfolg“ gelte. Dieser Erfolg beziehe sich auf alle Leistungsphasen von der Planung über die Koordination der verschiedenen Gewerke bis zur Bauüberwachung. „Das Werkvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch völlig ungenügend geregelt“, kritisiert Leupertz. Stefan Leupertz weiß, wovon er spricht. Am Bundesgerichtshof war er in dem für das Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat tätig.
Ende 2012 gab er dieses Amt auf, um sich als Schlichter, Schiedsrichter, und Inhaber der Firma „Leupertz Baukonfliktmanagement“ außergerichtlich mit Verfahren zur Streitvermeidung und -lösung zu befassen. Den Kammern empfahl Leupertz, sich auf politischer Ebene dafür einzusetzen, dass Architekten per Gesetz die Möglichkeit erhalten, im Falle von Beanstandungen eine Nacherfüllung zu erbringen, anstatt gleich Schadensersatz leisten zu müssen. Ferner bedürfe die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dringend der Nachbesserung. Insbesondere seien etwa die Honorarsätze für Bauüberwachung zu niedrig angesetzt. Prof. Heiko Lukas, Präsident der Architektenkammer des Saarlandes (AKS), bestätigte, dass „die Haftungsproblematik nicht nur den Mitgliedern unserer Kammer, sondern den Architekten bundesweit unter den Nägeln brennt“. Daher stehe das Thema ganz oben auf der politischen Agenda der Bundesarchitektenkammer, die eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle am Bau beteiligten Unternehmen anstrebe und eine Gesetzesnovelle noch in der laufenden Legislaturperiode durchsetzen wolle. „Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir die Unterstützung der Landespolitik, damit im Saarland und bundesweit gewährleistet ist, dass Architektinnen und Architekten ihre Leistungen erbringen können, ohne dafür mit einem Fuß über den Rand der Klippe treten zu müssen“, so der Appell von Heiko Lukas.
Missstände im Vergabewesen gefährden regionale Planungskompetenz
Kritik übte der AKS-Präsident erneut an überzogenen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauvorhaben. Durch „Missstände im Vergabewesen“ stehe „sowohl der Pluralismus architektonischer Lösungsmöglichkeiten als auch der Fortbestand regionaler Planungskompetenz“ auf dem Spiel. Positive Beispiele wie die mit Augenmaß durchgeführten Planungswettbewerbe für den „zentralen Hörsaal und Bibliotheksbau“ im Universitätsklinikum Homburg sowie das Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel seien im Saarland leider noch immer eher die Ausnahme als die Regel. „In den letzten Monaten haben wir ein Strategiepapier zu angemessenen Vergabeverfahren erstellt. Ebenso haben wir die Vergabeverfahren der letzten drei Jahre dokumentiert. Auf dieser Grundlage werden wir Vertretern der Landespolitik unsere Positionen nun erneut darlegen“, kündigte Lukas an.
Finanzministerium signalisiert Gesprächsbereitschaft
Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen über das Thema Vergabeverfahren signalisierte Staatssekretär Dr. Axel Spies, der stellvertretend für Finanzminister Stephan Toscani das Grußwort sprach. „Wir haben uns über eine Veränderung der Formulierung von Ausschreibungen bereits ausgetauscht, und ich denke, dass in Zukunft in dieser Richtung etwas unternommen wird, damit man das hinbekommt“. Trotz Sparzwängen investierten Bund, Land und Kommunen in Bauprojekte, dabei komme den öffentlichen Bauherren eine „Vorbildfunktion“ zu. Dies habe auch der Bauherrenpreis der AKS gezeigt, bei dem 2014 mehr als die Hälfte der prämierten Projekte aus dem öffentlichen Bereich kamen. Das saarländische Amt für Bau- und Liegenschaften habe 2014 Aufträge in Höhe von rund vier Millionen Euro an Architekturbüros vergeben. Auch die Pflege der Baukultur sei dem Land ein besonderes Anliegen, was etwa die Unterstützung der Stiftung Baukultur Saar durch das Finanzministerium belege. Positiv bewerteten sowohl AKS-Präsident Lukas als auch Staatssekretär Spies den deutsch-französischen Workshop, bei dem im vergangenen Jahr rund 60 Architekten, Stadtplaner, Denkmalpfleger, Journalisten, Künstler und Wissenschaftler neue Nutzungsoptionen für das zurzeit leerstehende ehemalige Kultusministerium entwickelten. Neben der Stiftung Baukultur Saar waren weitere Verbände und die Schule für Architektur Saar (htwsaar) unter Federführung des Werkbundes beteiligt. Nun komme die Landesregierung der Forderung des Rechnungshofes nach, die Bausubstanz zu untersuchen. „Daher sind wir jetzt in einer absolut ergebnisoffenen Phase“, so Spies. Den Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und Fachleuten beim Workshop bezeichnete er angesichts der Bedeutung des erhaltenswerten Gebäudes als „gutes Beispiel für gelebte Bürgergesellschaft“. Die Zukunftsvision der Workshop-Teilnehmer ist es, das Gebäude zu einem europäischen „Flaggschiff“ zu machen, das unter der Fahne „Pingussons“ vor Anker liegen soll.
Alexandra Raetzer








