Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Energieeffizienz / Nachhaltigkeit

Mit der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung hat die Bundesregierung am 29.4.2009 zum Teil wesentliche Änderungen der Energieeinsparverordnung vorgesehen, die ab 1.10.2009 zu beachten sind.
So werden neben einer weiteren Reduzierung der Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfes auch den Bezirksschornsteinfegermeistern neue Aufgaben und Pflichten zugewiesen. Handwerksunternehmen, die an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten zur Änderung von Außenbauteilen, zur Dämmung oberster Geschossdecken oder zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen durchführen, müssen den Eigentümern unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen, dass die geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).
Die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 23 vom 30.04.2009 veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann im Internet unter http://www.bundesgesetzblatt.de angefordert werden.


30.09.2009
Energieeffizienz / Nachhaltigkeit
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