Was Handwerksbetriebe jetzt beachten müssen und welche Unterstützungsleistungen HWK und BG Bau bieten.
Die jüngsten Änderungen der Gefahrstoffverordnung bringen für Bau- und Handwerksbetriebe wichtige Neuerungen im Umgang mit Asbest. Besonders Unternehmen, die regelmäßig im Bestand arbeiten, müssen sich auf zusätzliche Genehmigungs-, Anzeige- und Nachweispflichten sowie erweiterte Anforderungen an Sachkunde und Qualifizierung einstellen.
Um einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen und deren praktische Auswirkungen zu geben, lädt die Handwerkskammer zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein. In Kooperation mit der BG BAU werden:
- zulässige und verbotene Arbeiten mit Asbest dargestellt,
- grundlegende und zusätzliche Genehmigungs-, Anzeige-, Nachweispflichten erläutert,
- Hinweise zur Sachkunde und Qualifizierung betroffener Mitarbeiter gegeben, und
- die Aufgaben des Arbeitgebers dargestellt.
Zudem erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden Unterstützungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote der BG Bau.
Anmeldung zur Informationsveranstaltung „Asbest-Regelungen verschärft: Was Handwerksbetriebe jetzt beachten müssen und welche Unterstützungsleistungen HWK und BG Bau bieten“
Die Teilnahme ist für HWK-Mitgliedsbetriebe kostenfrei.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten bitten wir Sie, sich bis zum 27. März hier anzumelden.
Datum: 31.03.2026, 17.30-19-00 Uhr
Veranstaltungsort
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstr. 47–49
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 5809-0
E-Mail: info@hwk-saarland.de
Die Architektenkammer des Saarlandes vergibt 2 Fortbildungspunkte.