Ab dem 01.01.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung nach EU-Richtlinie 2014/55 ermöglicht.
Wichtig: Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung!
Die Bundesarchitektenkammer hat an der Erstellung eines One-Pagers der Offensive Mittelstand mitgewirkt, der über das E-Rechnungs-Verfahren und die Rechtslage informiert.
Hier finden Sie den One-Pager zur E-Rechnung und weitere (rechtliche) Hinweise.
Der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen (BVBS) bietet auf seiner Website eine Übersicht gängiger Softwaretools zum Betrachten und Validieren von E-Rechnungen an:
https://www.bvbs.de/erechnung/