Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist seit nunmehr über 20 Jahren für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente der AKS-Mitglieder zuständig. Grundsätzlich gehören alle AKS-Mitglieder dem Versorgungswerk an; aber auch Absolventen der für die Eintragung in die Architektenliste einschlägigen Studiengänge können Mitglied im Versorgungswerk werden, schon bevor sie die für die Eintragung notwendige Praxiszeit abgeleistet haben. Derzeit sind rund 650 AKS-Mitglieder und Absolventen im Versorgungswerk versichert.
Die mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk verbundenen Rechte und Pflichten sind oftmals unbekannt. Der Informationsbedarf soll mit einer Veranstaltung am Donnerstag, den 4. November 2010 um 15.00 Uhr abgedeckt werden, zu der alle Mitglieder und auch andere interessierte Personen in die Akademie im Haus der Architekten in Saarbrücken, Neumarkt 11 eingeladen sind.
Hauptgeschäftsführer Thomas Löhning und Geschäftsführer Rolf Schulze vom Versorgungswerk in Düsseldorf werden einen Überblick geben über den Aufbau und die Leistungen des Versorgungswerkes. Sie werden die vielfältigen Möglichkeiten darstellen, wie der individuelle Beitrag gestaltet werden kann und wie sich dies auf die Versorgung auswirkt.
Im Anschluss an den ca. 1-stündigen Vortrag wird Gelegenheit sein, im Vortrag nicht oder zu kurz gekommene Themen zu erörtern. Auch ganz individuelle Beratungen auf der Grundlage der jeweils speziellen persönlichen Situation sind möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos — Anmeldungen an die AKS-Geschäftsstelle (per Fax 0681-95 44 111, Telefon 0681-95 44 10 oder E-Mail info@aksaarland.de) sind aus organisatorischen Gründen erforderlich.