Mehr Umbaukultur: BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

Mehr Umbaukultur: BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

Meldungen

Pressemitteilung
Berlin, 22.5.2023

Mehr Umbaukultur: BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat am 19.5.2023 im Rahmen des Eröffnungswochenendes der Architekturbiennale Venedig an Bundesbauministerin Klara Geywitz einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung übergeben. Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden müssen, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.

„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“

Weitere zentrale Forderungen:

Aufstockungen und Nutzungsänderung durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse sollen erleichtert werden.
Einführung eines eigenen Paragrafen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz.
Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken

Innerhalb der BAK hat die Projektgruppe Umbauordnung (PG) unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder den Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde eine Zusammenschau der Bauordnungen der Länder erstellt und im Sinne des Bestandsschutzes geeignete Regelungen formuliert. Weiterhin wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.

Kontakt:
CATHRIN URBANEK
REFERATSLEITERIN ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
ARCHITEKTIN

BUNDESARCHITEKTENKAMMER E.V.
ASKANISCHER PLATZ 4 . 10963 BERLIN
T +49 30 26 39 44 – 40
URBANEK@BAK.DE WWW.BAK.DE

Downloads


23.05.2023
Meldungen
Diese Webseite verwendet Cookies…

dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Diese Webseite verwendet Cookies…

dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert