Beschlossen wurden Änderungen der Hauptsatzung und der Fortbildungsordnung und die Aufhebung der
Sterbekasse
Text: Kim Ahrend
Die ordentliche AKS-Mitgliederversammlung am 28.11.2024 begann mit einem Grußwort der Landesregierung. Staatssekretär Torsten Lang vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bedankte sich sehr für den fachlichen Input der Architektenkammer bei Gesetzgebungsverfahren und anderen Themen, die den Baubereich des Landes betreffen. Man begegne sich auf Augenhöhe.
Sowohl der Staatssekretär als auch der AKS-Präsident, Alexander Schwehm, berichteten über die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Genannt wurden dabei unter anderem die Novelle der LBO, der digitale Bauantrag, die Kooperationsvereinbarung zur fachlichen Qualifizierung und der Umgang mit den Folgen der Streichung von Paragraf 3 Absatz 7 Satz 2 der VgV. Lang bedankte sich nochmals für Schwehms Vortrag bei der Klausur der Abteilungsleiter zum Thema Bürokratieabbau. Auch die neue LBO solle zum Bürokratieabbau beitragen. Mit einem Augenzwinkern kommentierte der Staatssekretär: „Ob das gelungen ist, müsst ihr dann beim Arbeiten beurteilen.“
Der Kammerpräsident hob in seinem Jahresbericht die saarländischen Initiativen hervor wie das Netzwerk Building Women und das Treffen der kleinen Kammern, das die AKS ins Leben gerufen hat.
Schwehm führte die Aktivitäten der Kammer im vergangenen Jahr auf europäischer Ebene, Bundes- und Landesebene und innerhalb des Saarlandes aus. Er betonte die kurzen Wege in die Politik und motivierte alle Kammermitglieder: „Bitte beteiligt euch an aktuellen Diskussionen. Kommt mit der Politik ins Gespräch und bringt euer Fachwissen ein.“ Denn er ist sich sicher und seine Meinung wurde von Staatssekretär Lang bestätigt: „Wir werden gehört und als Partner auf Augenhöhe gesehen.“
Weitere Themen und Beschlüsse
Stefan Krüger stellte als Vertreter der AKS im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen seine Gremiumsarbeit vor. Sein Fazit: „Alles im grünen Bereich. Die 4 Worte hätten gereicht. Aber ich habe sie nun doch mit ein paar Zahlen hinterlegt.“
Beschlüsse der diesjährigen Versammlung waren zunächst die Entlastung des Vorstandes und der Haushaltsplanentwurf für 2025.
In den folgenden Tagesordnungspunkten standen Änderungen der Hauptsatzung an. Diese erläuterte AKS-Geschäftsführerin Dr. Carmen Palzer. Die Mitglieder stimmten unter anderem dafür, dass zukünftig offizielle Bekanntmachungen elektronisch auf der AKS-Internetseite möglich sind. Damit ist die Kammer bei Veröffentlichungen nicht mehr auf die Druckausgaben des DAB angewiesen.
Sehr viele Wortmeldungen gab es beim Tagesordnungspunkt „Sterbekasse“, einem Antrag aus der vergangenen Versammlung. Jens Stahnke trug das Prüfergebnis des Vorstandes vor. Er gab 3 Möglichkeiten zur Abstimmung: Aufhebung der Sterbekasse, Neufassung der Sterbekasse oder Festlegung des Beitrags zur Sterbekasse für das Jahr 2025. Es wurde das Für und Wider einer Sterbekasse diskutiert. Im Ergebnis stimmte die Mehrheit für die Aufhebung der Sterbekasse.
Die Änderungen der Fortbildungsordnung stellte Cathrin Moll vor. Die Ordnung wurde bereits umfassend geändert. Nun stand ein Antrag aus der vergangenen Mitgliederversammlung zur Abstimmung. Der vormals einjährige Fortbildungszeitraum wird nun auf 2 Jahre erstreckt, beginnend ab dem 01.01.2024.
Zum Thema gab es auch in der jetzigen Versammlung einen weiteren Antrag, der im kommenden Jahr zur Abstimmung gestellt wird: Die Fortbildungsordnung soll so geändert werden, dass bis zu 16 von den regulären 32 Punkten in den nächsten Fortbildungszeitraum übertragen werden können, sofern es einen „Überschuss“ an Fortbildungspunkten gibt.
Das Protokoll zur Mitgliederversammlung finden Sie in der Januar/Februar 2025 Ausgabe des Deutschen Architektenblatts.