Die Mitgliederversammlung der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) hat alle anstehenden Beschlüsse gefasst
Die Resonanz auf die Einladung zur Fortsetzung der Mitgliederversammlung 2023 war erneut hoch: 108 Kammermitglieder hatten sich am 23. Februar im Tagungsraum 20 auf dem Sportcampus Saar in Saarbrücken eingefunden.
Kammerpräsident Alexander Schwehm rief in seiner Begrüßung in Erinnerung, was in der letzten Sitzung im November 2023 beschlossen wurde. Die anwesenden Mitglieder erteilten damals dem Vorstand Entlastung und es wurde eine Liquiditätsrücklage in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsausgaben, nämlich 120.000 Euro, und eine Sanierungsrücklage über 195.000 Euro beschlossen. In der Februar-Sitzung standen
schwerpunktmäßig die Beschlüsse zur Änderung der Beitragsordnung, zum Haushaltsplanentwurf 2024, zur Neufassung der Fortbildungsordnung und zur Sterbegeldumlage auf der Tagesordnung.
Beitragserhöhung und Haushalt
Vorstandsmitglied Igor Torres erklärte den Sitzungsablauf. Zunächst wurden die Themen vorgestellt und diskutiert. Die Abstimmungen folgten „en bloc“ am Ende der Sitzung.
Vorstandsmitglied Bettina Berwanger beschrieb den Vorschlag des Vorstandes für eine Beitragserhöhung. Kritisiert wurde in der letzten Versammlung, dass die angestellten und beamteten Kammermitglieder prozentual stärker durch die Erhöhung belastet werden würden. Berwanger betonte: „Alle Mitglieder bilden eine freiwillige Solidargemeinschaft.“ Das Verhältnis der Mitglieder verschiebe sich in Richtung der angestellten Mitglieder, die zahlenmäßig überwiegen. Dieser Trend setze sich fort. Sie ist sich sicher: „Ohne Angestellte wird die Kammer keine Zukunft haben. Sie werden eine größere Rolle spielen und Verantwortung übernehmen müssen.“ Würde der Beitrag für die Angestellten nicht wie vorgesehen steigen, ließen sich nicht mehr alle Aufgaben finanzieren. Da im Januar bereits die betriebswirtschaftliche
Auswertung des Vorjahres vorlag, konnte der Haushalt mit „spitzer Feder“ überarbeitet werden. Der Vorschlag zur Beitragserhöhung sieht vor, dass jedes Mitglied jährlich 119 € mehr leisten muss, die Mitglieder mit reduziertem Beitrag 48 €. Die vorgeschlagenen Zahlen wurden ausführlich diskutiert. Bettina Berwanger versprach, der Vorstand werde insbesondere die Möglichkeit eines reduzierten Beitrags für Teilzeitangestellte ergebnisoffen prüfen. Über die Höhe des Beitrags würde jedes Jahr abgestimmt.
Im Anschluss wurde der Haushaltsplanentwurf für 2024 vorgestellt und diskutiert. Alexander Schwehm ergänzte: „Bei diesem Haushalt gibt es keinen Puffer. Wir werden uns anstrengen müssen, um ihn einzuhalten.“
Fortbildungsordnung
Vorstandsmitglied Cathrin Moll erläuterte die geplante Neufassung der Fortbildungsordnung. Ziel sei es, sich in Zukunft an die aktuellen Fortbildungsordnungen der anderen Bundesländer anzugleichen. Damit werde ein bundesweiter Qualitätsstandard erreicht.
Wesentliche Punkte der Neufassung sei eine Konkretisierung in den Bereichen: Wer ist verpflichtet und wer ist befreit? Welche Formen der Fortbildung sind anerkennungsfähig? Wer ist Fortbildungsträger? Die Stichprobe zur Überprüfung der Fortbildungsordnung werde durch die neue Ordnung genau geregelt. Eckpunkte der Novelle sind, dass der Fortbildungszeitraum auf ein Jahr verkürzt wird, jährlich nunmehr 16 Punkte zu sammeln sind, die Differenzierung der Fortbildungsarten wie Seminar, Tagung, Symposium etc. entfällt und pro Unterrichtseinheit ein Punkt vergeben wird, auch wenn die Veranstaltung nur 45 Minuten dauert.
Zur Fortbildungsordnung und den damit einhergehenden Themen wie dem Seminarangebot der AKS gab es sehr viele Wortmeldungen. Spürbarer Konsens war: Fortbildung ist wichtig! Nur, zum „Wie“ gingen die Meinungen auseinander. Diskutiert wurde unter anderem eine mögliche Sonderbehandlung von Angestellten in Teilzeit, das Angebot für die kleinen Fachrichtungen und die Art der Fortbildungsangebote. Der verkürzte Fortbildungszeitraum und die Anhebung der Fortbildungspunkte wurden ebenfalls kontrovers angesehen. Ein Antrag, den Fortbildungszeitraum auf 2 Jahre zu erstrecken, wurde positiv aufgenommen. Cathrin Moll betonte, dass auch Seminare von anderen Kammern besucht werden können sowie Vorträge zum Beispiel der Stiftung Baukultur – Saar oder auch kostenlose Online-Angebote. Der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses, Reinhard Schneeweiß, rief spontan die Mitglieder dazu auf, sich an der Themenfindung des Seminarprogramms zu beteiligen.
Sterbegeldumlage
Vize-Präsident Jens Stahnke stellte die für 2024 kalkulierte Sterbegeldumlage vor. Dabei gehe es „eigentlich nur um Schwarz und Weiß“. Die Demografie schlage zu und das Konto der Sterbegeldumlage habe sich am 31.12.2023 im Minus befunden. Das Minus müsse ausgeglichen und das Konto auf der Basis der prognostizierten Sterbefälle aufgefüllt werden. 2.600 € bekommen die Hinterbliebenen. Demnach wurde eine Erhöhung auf 75 € (bisher 35 €) errechnet. Stahnke fragte die Anwesenden: „Ist die Sterbegeldkasse noch zeitgemäß?“ Diese Frage wurde im Anschluss lebhaft diskutiert. Stahnke erläuterte aber auch, dass die Sterbegeldkasse eine reine Umlage sei. Damit entstünden keine Anwartschaften, die bei einer Abschaffung entfallen könnten. In einem späteren Tagesordnungspunkt wurde der Antrag formuliert, die Sterbegeldkasse aufzulösen.
Abstimmungen
Trotz der intensiven Diskussionen wurden alle anstehenden Beschlüsse jeweils mit großer Mehrheit gefasst. Die nächste reguläre Mitgliederversammlung für das Jahr 2024 findet im Herbst statt. Eine Einladung folgt.
Text: Kim Ahrend