Richtlinien über Förderung der Energieberatung und BAK-Stellungnahme

Richtlinien über Förderung der Energieberatung und BAK-Stellungnahme

Energieeffizienz / Nachhaltigkeit
Die wesentliche Änderung besteht in der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater. Ermöglicht wird dies durch Abschaffung der bisher geltenden Definition zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Energieberatern. Hintergrund der Änderungen ist, dass die Antragszahlen der BAFA-Förderprogramme zur VorOrt-Beratung und zur Energieberatung Mittelstand in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stagnierten. Auch die erheblichen finanziellen Anpassungen in beiden Förderprogrammen Ende 2014 hatten keine positiven Auswirkungen auf die Beratungszahlen. Daher fasste die Bundesregierung den Entschluss, den Kreis der antragsberechtigten Energieberater zu erweitern; mit dem Ziel, darüber die Zahl der Energieberatungen und folglich die Sanierungsrate anzuheben.

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22.11.2017
Energieeffizienz / Nachhaltigkeit
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