Saarland stellt Wohnraumförderung neu auf

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Mehr Modernisierung, mehr Nachhaltigkeit, mehr Soziales: Saarland stellt Wohnraumförderung neu auf

Die neue Förderrichtlinie 2025 schafft klare Strukturen, erhöht die Förderung und setzt auf nachhaltige, sozialgerechte Wohnraumentwicklung für alle Bevölkerungsgruppen.

Saarland startet neue Wohnraumförderung 2025 – Fokus auf Bestand, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit

Mit der neuen Förderrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung 2025 setzt das Saarland ein starkes Signal für eine soziale, nachhaltige und zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik. Die Förderung re-gelt zusätzlich den Umbau und die Modernisierung bestehender Gebäude, fördert barrierefreies Bauen umfassender und belohnt klimafreundliche Bauweisen, etwa durch Boni für Holzbau oder wiederverwendete Bauteile.

„Mit der neuen Förderrichtlinie stärken wir gezielt die saarländische Bauwirtschaft und das Handwerk – beides tragende Säulen für eine zukunftsfähige Wohnraumentwicklung im Land. Ich danke allen beteiligten Verbänden für ihre engagierte Mitwirkung, insbesondere der Architektenkammer und dem AGV-Bau, die mit ihrer Expertise maßgeblich zur Qualität und Praxistauglichkeit der neuen Regelungen beigetragen haben“, so Bauminister Reinhold Jost.

Alexander Schwehm, Präsident der Architektenkammer des Saarlandes: „Die meisten saarländischen Bauaufgaben betreffen Umbau und Modernisierung. Von daher wird mit der neuen Richtlinie eine zielgenaue Förderung angestoßen. Nicht nur die Bauwirtschaft und die Schaffung von Wohnraum wird gefördert, sondern auch dem Klimaschutz Rechnung getragen. Dabei waren die Förderbedingungen noch nie so gut – sowohl finanziell als auch wohnungspolitisch – wie in der neuen Richtlinie. Hervorheben möchte ich dabei die
Boni für Barrierefreiheit und bei Einsatz wiederverwendeter Bauteile.“

Helmut Zimmer, Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes bedankt sich bei allen Beteiligten für das gute Miteinander und die schnelle Umsetzung zum Vorteil für das Handwerk und vor allem zum auch Vorteil für die saarländische Bevölkerung, da nun das Bauen und Renovieren schneller und günstiger umgesetzt werden kann.

Konkret ersetzt die neue Förderkulisse sieben Einzelrichtlinien durch eine zentrale Richtlinie, gegliedert in vier Teile inklusive Nebenbestimmungen – klar, verständlich und an aktuelle Bedarfe angepasst.

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen die folgenden Punkte:

  • Fokus auf Umbau-/Modernisierungsförderung:

Entsprechend den Bedarfen im Saarland sollen die neuen Förderbedingungen dazu beitragen, dass mehr energetisch sanierter und qualitativ verbesserter Wohnraum entsteht. Deshalb sieht die Richtlinie eine Erhöhung der bisher geltenden Fördersätze bzw. der höchstzulässigen Mieten für Umbau-/ und Modernisierungsmaßnahmen vor. Die Bestandsförderung soll damit stärker in den Fokus rücken, denn dort sieht die Landesregierung einen hohen Bedarf und durch den Erhalt der verbauten Energie („graue Energie“) wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

  • Bonussystem für barrierefreies Bauen:

Barrierefreies Bauen sollte zum Normalstandard bei Neubauvorhaben werden und über die Forderungen der Landesbauordnung hinaus von den Bauherren eingeplant werden. Gerade bei der Berücksichtigung bereits in der Planung sind die Mehrkosten gering. Die Förderrichtlinie sieht explizit Zuschläge für die Förderhöhen und bei den höchstzulässigen Mieten bei Barrierefreier Umsetzung vor. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist sie jedoch nicht.

  • Einführung eines (neuen) Bonussystems:

Ein neues Bonussystem sieht die Erhöhungen von Fördersätzen für Gebäude, die in Holzbauweise errichtet werden, und Wohnungen, in die wiederverwendete Bauteile eingesetzt werden, vor. Mit diesem Bonussystem soll das zirkuläre Bauen, genauso wie das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen gefördert werden. Es handelt sich dabei um keine Verschärfung der Förderkonditionen, sondern um eine zusätzliche Bonusförderung für Investoren, die besonders klimafreundlich und innovativ bauen.

Zudem soll bei der Mietwohnungsbauförderung eine Erhöhung der Zuwendung ermöglicht werden, wenn sich der Förderempfänger verpflichtet, mindestens 5 geförderte Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. eine Gemeinde) oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege zwecks Überlassung an Personen mit besonderem Wohnungsbedarf – z.B. obdachlose Personen – unterzuvermieten. Die Wohnraumversorgung besonders vulnerabler Gruppen soll dadurch verbessert werden. Hiermit verfolgt die Wohn-raumförderung das Ziel, den Investoren einen besonderen Anreiz zu geben, auch für vulnerable Bevölkerungsgruppen Wohnmöglichkeiten zu schaffen.

  • Neue Fördertatbestände:

Mit der Neuaufstellung wurde erstmalig der Fördertatbestand „Ersterwerb“, d.h. der Erwerb von Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Errichtung, sowohl im Bereich der Mietwohnraum- als auch der Eigentumsförderung ermöglicht.
Neben dem studentischen Wohnen wird im Bereich des „Jungen Wohnens“, für welchen der Bund gesondert Mittel bereitstellt, zukünftig auch die Schaffung von Wohnplätzen für Auszubildende gefördert. Gleichzeitig wurde das bisherige Raumprogramm erweitert, um Bestandsgebäude – v.a. die in die Jahre gekommenen Studierendenwohnheime – in die „Förderung zu bekommen“. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen nicht mehr zwingend (abgeschlossene) Appartements mit eigenen Bädern hergestellt werden; ausreichend wäre bereits die Herstellung von Individualräumen, welche lediglich bestimmten Größenvorgaben entsprechen müssen.
Zudem wurde die Förderung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und/oder mit besonderem Unterstützungsbedarf neu eingeführt. Die speziellen Wohnformen sollen einen Beitrag dazu leisten, soziale Isolation zu verringern, Ressourcen zu teilen, individuelle Bedürfnisse besser zu berücksichtigen, aber auch ökologische Nachhaltigkeit zu fördern.

Mit dem neuen Förderrahmen schafft das Saarland zukunftsfähige Wohnperspektiven für alle Generationen – vom Azubi bis zur Seniorin.

Hintergrund
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist es, einen Beitrag zur Si-cherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, zu leisten. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und Haus-halte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Wohnungslose, Obdachlose, Auszubildende, Stu-dierende und weitere hilfebedürftige Personen durch Schaffung von Mietwohnraum oder die Bildung selbst genutzten Wohneigentums.
Weiterhin wird das genossenschaftliche Wohnen unterstützt.


Pressekontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Telefon: 0681/501-2102
Mail: presse@innen.saarland.de
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27.05.2025
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