Stellungnahme der Architektenkammer des Saarlandes zum Entwurf des Saarländischen Klimaschutzgesetzes

Stellungnahme der Architektenkammer des Saarlandes zum Entwurf des Saarländischen Klimaschutzgesetzes

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Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) war als Träger öffentlicher Belange zur Anhörung zum Entwurf des Saarländischen Klimaschutzgesetzes eingeladen. Dies erfolgte zunächst im Wege einer schriftlichen Stellungnahme. Am 27.04.2023 nahmen dann AKS-Präsident Alexander Schwehm und AKS-Geschäftsführerin Dr. Carmen Palzer persönlich an der Anhörung im Landtag vor dem zuständigen Ausschuss teil.

Bei dem Klimaschutzgesetz handelt es sich um ein eher allgemein gehaltenes Gesetz, das lediglich die Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele und allgemeinen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele vorgibt, während die konkreten Maßnahmen erst folgen sollen. Kernstück für die Verbesserung des Klimaschutzes im Saarland ist das Klimaschutzkonzept, das die Landesregierung aufstellen will. Dieses soll Vorschläge, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der in § 4 genannten Ziele vorgeben, differenziert nach Sektoren. Einer dieser Sektoren lautet „Gebäude“ (§ 6).

Die AKS hat in ihrer Stellungnahme zunächst gefordert, dass auch „Stadtplanung“ ausdrücklich als Sektor in § 6 genannt wird, da die Relevanz der Stadtplanung für den Klimaschutz dies gebietet.

Sektor Gebäude
Sanierung vor Neubau
Die AKS hat als Richtschnur „Sanierung vor Neubau“ gefordert und dies damit begründet, dass die Energie- und Klimawende nicht mit dem Bau neuer Gebäude zu erreichen ist. Vielmehr muss die Lebensdauer der bestehenden Bauten verlängert und dabei die im Bestand gebundene graue Energie genutzt werden. Erhält man den Bestand mit seiner gebundenen grauen Energie, muss diese Energie nicht erneut aufgebracht werden. Bei Neubauten macht die graue Energie 50 % oder mehr des Gesamtenergie-Fußabdrucks aus.

Dabei wurde auch auf eine aktuelle Medieninformation vom 19.04.2023 des Saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur Bezug genommen, in der es heißt: „In der Regel könnte bei Sanierungsmaßnahmen in Kitas im Saarland, je nach Umsetzung, die Primärenergieeinsparung bei 40-45 % liegen. Bei Neubauten sind die Einsparpotentiale höher.“

Öffentliche Stellen sind umfassend darüber zu informieren, dass die Sanierung im Bestand unter Berücksichtigung aller Aspekte auch aus energetischen Gesichtspunkten oftmals die bessere Alternative ist, da die bereits im Objekt gebundene graue Energie genutzt werden kann. Dies wurde in der Anhörung selbst nochmals ausführlich erläutert.

Das Fazit lautete: Ertüchtigung, Weiternutzung und Umnutzung müssen priorisiert werden.

Umbauordnung
Um den Erhalt des Bestandes zu ermöglichen, brauchen wir dringend eine Ergänzung der Landesbauordnung zu einer Umbauordnung. Die Saarländische Landesbauordnung ließe sich durch einfache Ergänzungen umbaufreundlicher
gestalten. Ein Baustein könnte eine sogenannte Experimentierklausel sein, die Abweichungen von technischen Bauvorschriften
zulässt, wenn auf andere Weise dem Zweck der Vorschrift nachweislich entsprochen wird.

Die Länderarchitektenkammern haben auf Bundesebene hierzu konkrete Änderungsvorschläge in Bezug auf die Musterbauordnung
erarbeitet, die in die LBO eingearbeitet werden könnten – und die die AKS bereits den maßgeblichen Stellen vorgeschlagen hat.

Sektor Stadtplanung
Klimaresilienz der Städte
Zunehmende Extremwetterereignisse wie lange Hitzeperioden oder Starkregen stellen unsere Städte vor große Herausforderungen. Um diese zu meistern, muss die Klima-Resilienz der Städte unter Beteiligung der Architektenschaft gestärkt werden. Anstelle von Hitzeinseln in Asphalt- und Betonwüsten müssen wir die Entsiegelungen vorantreiben und klimatisch günstige Stadtstrukturen entwickeln, z. B. durch Stärkung des Stadtgrüns als Teil des öffentlichen Raums. Nachhaltige Architektur und Stadtplanung sind unabdingbar zur Verbesserung des Klimas in den Städten.

Stärkung des ländlichen Raums
Das Leben im ländlichen Raum gewinnt, insbesondere für Familien, immer mehr an Attraktivität. Der Zersiedelung durch Neubaugebiete muss dabei jedoch Einhalt geboten werden. Mit der Reaktivierung von Ortskernen, intelligenten Mobilitätskonzepten und dem Breitbandausbau lässt sich der ländliche Raum stärken. Förderlotsen sollten die Kommunen konsequent bei der Suche nach geeigneten Programmen unterstützen.

Ressource Fläche schonen
Wir könnten, auch beim Bauen, Fläche sparen, indem wir die bereits versiegelte Fläche nutzen. Wir können zum Beispiel nachverdichten und dafür an anderer wichtiger Stelle entsiegeln. Wir können Gebäude aufstocken und versiegeln dadurch nicht erneut. Dieser Vorteil muss sich im Bauordnungsrecht, z. B. durch Reduktion der Abstandsflächen, bemerkbar machen. Auch die Umnutzung von Bürogebäuden in Wohngebäude muss bauordnungsrechtlich erleichtert werden.

Generell forderte die AKS in ihrer Stellungnahme, dass diese Anregungen bereits vor Erstellung des Klimaschutzkonzeptes – das sicherlich einige Zeit in Anspruch nimmt – so schnell wie möglich umgesetzt werden müssen. Dazu muss die öffentliche Verwaltung umfassend geschult und Änderungen in der LBO müssen unverzüglich umgesetzt werden.

Text: Dr. Carmen Palzer


17.05.2023
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