Tipp: Impressum überprüfen!

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Am 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt – wie vorher das Telemediengesetz – unter anderem, welche Angaben in dem Impressum enthalten sein müssen.

Inhaltlich hat sich diesbezüglich nichts geändert. Allerdings sollten Websites, die auf die Rechtsgrundlage Bezug nehmen (z. B. „Angaben gemäß TMG“), um Abmahnungen zu vermeiden, wie folgt geändert werden:

Die Bezeichnung „TMG“ muss durch „DDG“ ersetzt werden.

Wir empfehlen, dies zum Anlass zu nehmen, die Angaben im Impressum zu überprüfen. In Bezug auf die notwendigen Inhalte des Impressums verweisen wir auf den Praxishinweis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/PH29_Pflichtangaben-auf-Homepage_Stand-Juni-2024.pdf


04.07.2024
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