Der Leitfaden „Vergabe von Architektenleistungen“, der von der Bundesarchitektenkammer und anderen Planerorganisationen herausgegeben wird, beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts durch den öffentlichen Auftraggeber.
In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden nun die Informationen zur Auftragswertschätzung aktualisiert. Anlass dafür war die Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 (alt) VgV und die damit verbundene Unsicherheit, wie bei der Auftragswertschätzung zu verfahren ist. Unter anderem wird das mögliche Verfahren entsprechend dem alternativen Ansatz der früheren Bundesregierung zur Auftragswertschätzung im Kapitel 3 des VgV-Leitfadens erläutert.
Den VgV-Leitfaden und umfassende Informationen zur Vergabe von Architektenleistungen finden Sie unter:
vgv-architekten.de