Vergabeerlass 2024 in Kraft getreten

Vergabeerlass 2024 in Kraft getreten

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Am 10. September 2024 ist der Vergabeerlass 2024 vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Kraft getreten.

Der Erlass beinhaltet folgende Änderungen:

  • Der Erlass enthält die Verlängerung der im Vergabeerlass vom 22. April 2022 (Amtsbl. I S. 722), zuletzt geändert durch den Erlass vom 31. Oktober 2023 (Amtsbl. I S. 1000), befristet bis zum 31.12.2024 festgesetzten Wertgrenzen bis zum 31.12.2025.
  • Die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Bauleistungen wird auf 20.000 Euro erhöht.
  • Die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben vom 7. Mai 2024 sind von den Kommunen entsprechend anzuwenden.
  • Die den Kommunen mit E-Mail vom 31.06.2024 mitgeteilten Erleichterungen zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Hochwasserkatastrophe ergänzend zu den Regelungen des Vergabeerlasses 2022 werden in den Vergabeerlass überführt.

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16.09.2024
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