Vergabeerlass 2025 in Kraft getreten

Vergabeerlass 2025 in Kraft getreten

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Am 01. Juli 2025 ist der Vergabeerlass 2025 vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Kraft getreten.

  • Der Erlass enthält unbefristete Vergabeerleichterungen.
  • Die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen wird auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen werden bis zum jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erhöht.

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03.07.2025
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