Am 01. Juli 2025 ist der Vergabeerlass 2025 vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Kraft getreten.
- Der Erlass enthält unbefristete Vergabeerleichterungen.
- Die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen wird auf 100.000 Euro erhöht.
- Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen werden bis zum jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erhöht.