P R E S S E M I T T E I L U N G
Über die Rügen mehrerer Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren "Galerie der Gegenwart" konnten sich die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz als Ausloberin und der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes nicht auf eine gemeinsam Entscheidung einigen, wie dies in den Wettbewerbsbedingungen und -richtlinien vorgesehen ist.
Die Wettbewerbsarbeiten, die die in der Auslobung genannten wesentlichen Bedingungen und Forderungen nicht eingehalten haben, hätten nach Meinung der Architektenkammer des Saarlandes mit Blick auf die erwähnten Wettbewerbsrichtlinien von der Beurteilung ausgeschlossen werden müssen.
Hervorgehoben werden muss, dass sich die Rügen ausschließlich auf den Verfahrensfehler beziehen und nicht auf die Qualität der Wettbewerbsarbeiten.
Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wurde der Stiftung von der Architektenkammer des Saarlandes vorgeschlagen, die
- Preisverleihung auszusetzen
- ein neues Wettbewerbsverfahren durchzuführen mit 50 Teilnehmern, die sich aus den Preisträgern und weiteren gelosten Teilnehmern aus dem Kreis der mitwirkenden Büros der ersten Wettbewerbsphase zusammensetzen und in dem insbesondere das Baufeld neu definiert wird
- Berufung eines neuen Preisgerichtes, damit die Wahrung der Anonymität der in dem neuen Verfahren eingehenden Planungsvorschläge sichergestellt ist.
Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz hat sich der Auffassung der Saarländischen Architektenkammer nicht angeschlossen und sieht einen Verfahrensfehler nicht. Der Vorstand der Architektenkammer des Saarlandes bedauert, dass es nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen konnte und damit die Möglichkeiten der Architektenkammer nach den Wettbewerbsrichtlinien erschöpft sind. Es ist nun den Wettbewerbsteilnehmern vorbehalten, ihre Rechte unmittelbar gegenüber der Ausloberin des Wettbewerbes geltend zu machen.
Kammerpräsident Herbert Kiefer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zusammenfassung seiner Aussage in der SZ am 21.12.2007 zu falschen Interpretationen Anlass gibt. Den Teilnehmern, die das Verfahren gerügt haben, ist nicht zu unterstellen, dass es ihnen um die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Situation geht. Auch streiten nicht Architekten mit Architekten.
Es geht ausschließlich darum, eine faire Wettbewerbskultur zu sichern, damit auch künftig Auslober und Teilnehmer ein demokratisches Planungsverfahren durchführen und bearbeiten können.
Saarbrücken, 21. Dezember 2007
Architektenkammer des Saarlandes