Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 16.01.2017 einen Erlass an seine nachgelagerten Behörden adressiert. Inhalt ist die Prüfung, ob und in welchem Umfang BIM-Elemente sinnvoll eingesetzt werden können. Dies gilt bei neuen zivilen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben im Inland mit einem geschätzten Baukostenvolumen ab 5 Mio. € (brutto, ohne Baunebenkosten).