In der Mitgliederversammlung 2014 muss gem. § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Architektenkammer des Saarlandes eine Nachwahl für den aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausgeschiedenen Vertreter der Landschaftsarchitekten im Vorstand vorgenommen werden. Gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung wird hiermit bekanntgegeben, dass die Nachwahl in der Mitgliederversammlung am Freitag, den 21. November 2014, 16.00 Uhr in der Akademie im Haus der Architekten in Saarbrücken, Neumarkt 11 stattfinden wird.