Die Richtlinie ist im Amtsblatt des Saarlandes vom 16. April 2009 veröffentlicht. Zuwendungsfähig sind in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben notwendige Ausgaben sowie die vom Zuwendungsempfänger geleisteten Ausgaben zur energetischen Modernisierung, u. a. auch für Architekten- und Ingenieurleistungen bis maximal 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, ohne Baunebenkosten der Kostengruppe 700 der DIN 276.1 „Kosten im Bauwesen".