Gute Gründe für Architekt:innen

Gute Gründe für Architekt:innen

Ob Neu- oder Umbau, Anbau oder Sanierung, Architektinnen und Architekten unterstützen Sie bei Ihren Bauvorhaben und bieten Ihnen viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, um die vielschichtigen Anforderungen zusammenzuführen, die zahlreichen Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die Grundlage für eine qualitätvolle Umsetzung zu schaffen. Architekten beraten Sie unabhängig und stehen Ihnen in allen Phasen als hochqualifizierte Fachleute mit Rat und Tat zur Seite.

WAS LEISTET DER ARCHITEKT?

Der Architekt berät Sie als Auftraggeber in allen Fragen rund um das Bauen. Seine Kompetenz hilft Ihnen, Prozesse so zu organisieren, dass die Voraussetzungen für eine qualitätvolle und zügige Umsetzung geschaffen werden. Er erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Entwicklungsstrategien und die Grundlagen einer späteren baulichen Realisierung, er klärt bau- und nachbarschaftsrechtliche Interessen und berücksichtigt technische, ökologische und ökonomische Randbedingungen. Der Architekt kann für Sie als bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten erstellen oder als Energieberater eine auf Ihr Haus abgestimmte energetische Untersuchung durchführen. Er unterstützt Sie bei Lösungen zum barrierefreien und altersgerechten Bauen oder ist bei der Besichtigung von Grundstücken und beim Kauf von Immobilien als unabhängiger Berater zur Stelle.

Kurz: Der Architekt bietet Ihnen die qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen, die Sie sich wünschen können. Und Sie können seine Leistungen frei wählen und kombinieren: Von einer Beratungsstunde bis hin zur Begleitung Ihres Bauvorhabens über alle Leistungsphasen.

WAS ZEICHNET DEN ARCHITEKTEN AUS?

Die Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ ist gesetzlich geschützt. Architekt darf sich nur nennen, wer in der sogenannten Architektenliste eines Bundeslandes eingetragen ist. Diese Liste wird im Saarland von der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) geführt. Zu den Berufspflichten des Architekten gehört es, die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu vertreten. Die Berufspflichten regelt die Satzung der Architektenkammer des Saarlandes, die den Architekten unter anderem dazu verpflichten, bei seiner freiberuflichen Tätigkeit seine Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu wahren.

Das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) enthält die Verpflichtung zur Fortbildung und zur ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtgefahren. Sowohl die Fortbildungspflicht als auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht für die gesamte Zeit der Berufsausübung. Als Architekt wird eingetragen, wer ein Architekturstudium mit Erfolg abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dieser Fachrichtung mit eigenen Arbeiten nachweisen kann.

Wenn Sie wissen möchten, wer im Saarland als Architekt eingetragen ist, schauen Sie in der Rubrik „Bauherren“ unter Architektensuche. Wenn Sie dort den entsprechenden Architekten nicht finden, rufen Sie uns bitte an: T. 0681 954410.

WAS SIND DIE AUFGABEN EINES ARCHITEKTEN?

Architekten arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen, je nachdem, ob sie in freien Büros für private und öffentliche Auftraggeber tätig oder in Behörden des Bundes, der Länder oder Städten und Gemeinden beschäftigt sind. Der freischaffende Architekt plant Ihr Bauvorhaben mit Ihnen gemeinsam. In mehreren aufeinander aufbauenden Leistungsphasen wird Ihr Bauvorhaben entwickelt: Von der Ermittlung der Grundlagen - u.a. Festlegen des finanziellen Rahmens, optimale Nutzung des Grundstücks, energetische und ökologische Randbedingungen - über die zeichnerische Darstellung des Entwurfes und die Aufstellung einer Kostenberechnung bis hin zur Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für die Vorlage bei der zuständigen Baubehörde.

Liegt eine behördliche Genehmigung vor, erarbeitet der Architekt detaillierte Ausführungspläne und berücksichtigt die Vorgaben weiterer Fachplaner wie z. B. die der Tragwerksplanung. Er erstellt Ihnen die Leistungsbeschreibungen, auf deren Grundlage die ausführenden Firmen Angebote einreichen. Er berät Sie bei der Auswahl der wirtschaftlichsten Bieter und bereitet die Auftragsvergabe vor. Nachdem Sie als Bauherr die Firmen beauftragt haben, koordiniert und kontrolliert der Architekt für Sie die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die Einhaltung der vereinbarten Kosten und Termine. Mit der sogenannten Kostenfeststellung endet seine Leistung der Bauüberwachung.

WIE ARBEITEN SIE MIT IHREM ARCHITEKTEN ZUSAMMEN?

Gute Architektur entsteht im Dialog, in der Auseinandersetzung um die beste Lösung zwischen einem engagierten Architekten, der seine eigene Handschrift hat und einem aufgeschlossenen Bauherrn, der weiß, was er will. Beauftragen Sie Ihren Architekten, wenn Sie von seinen Leistungen überzeugt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind.

Schließen Sie dazu einen schriftlichen Vertrag ab. Denn wie bei jeder geschäftlichen Beziehung sollten Rechte und Pflichten beider Partner von vornherein eindeutig geregelt sein. Ihr Architekt kann Ihnen einen solchen Vertrag vorlegen. Prüfen Sie diesen genau und besprechen Sie eventuelle Unklarheiten oder Veränderungen mit ihm. Der Vertag sollte in jedem Fall die Beschreibung des Vorhabens, die Beauftragung der Leistungen und die Vereinbarung des Honorars enthalten.

WAS KOSTET DER ARCHITEKT?

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI begünstigt einen Wettbewerb, bei dem es nicht nur um das günstigste Angebot, sondern vor allem um die beste Planungsleistung geht. Die Transparenz der HOAI führt dazu, dass Sie wissen, was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, und ist im Wesentlichen abhängig: – von den anrechenbaren Kosten — im Wesentlichen die Herstellungskosten für das Gebäude, die mit der Kostenberechnung am Ende der Entwurfsphase ermittelt werden – von der Schwierigkeit der Bauaufgabe – vom Umfang der Leistungen - der Anzahl der verschiedenen Leistungsphasen für Planen und Bauen – vom vereinbarten Honorarsatz, der zwischen einem vorgegebenen Mindest- und Höchstsatz liegen kann und in Honorartabellen festgeschrieben ist.

So erhält der Architekt einen fairen Preis für seine Arbeit und verzichtet auf alle Einnahmequellen, die ihn in einen Interessenskonflikt bringen könnten, etwa die Provisionen Dritter oder die Vermittlung von Grundstücken. Dies versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen. Bei sonstigen Leistungen wie informellen Planungen oder Gutachten kann das Honorar frei vereinbart oder als Zeithonorar berechnet werden.

WIE FINDEN SIE IHREN ARCHITEKTEN?

Es gibt verschiedene Wege, einen Architekten zu finden. Zum Beispiel können Sie Andere über die Arbeitsweise und Referenzen eines Büros befragen und gezielt Angebote einholen. Oder Sie haben die Möglichkeit, jedes Jahr am letzten Juni-Wochenende - am „Tag der Architektur“ - sonst in der Regel unzugängliche Gebäude zu besichtigen und mit den jeweiligen Bauherren und Architekten zu sprechen. Zum Programm des Tages der Architektur kommen Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite. Hier finden Sie auch die Projekte der vergangenen Jahre. Auch im Internet können Sie suchen. Zahlreiche Architekten haben eine eigene Homepage, die bereits viel über die Arbeit ihres Büros aussagt. Weiterhin bietet die AKS eine Möglichkeit zur Online-Suche an. Die "Architektensuche" (s. rechte Spalte) bietet die Möglichkeit, alphabetisch, nach Ort, Fachrichtung, Tätigkeitsart und nach Tätigkeitsschwerpunkten einen Architekten zu suchen. Natürlich können Sie auch die AKS telefonisch kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter (T. 0681 954410).

Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an freiberufich tätige Architekten an die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) gebunden. Die VgV regelt das Vergabeverfahren bei Planungsleistungen über einem bestimmten Schwellenwert und gilt auch für staatlich geförderte Vorhaben privater Investoren, sofern der Fördergeldgeber dies verlangt.

Eine besondere Form des Kennenlernens ist die Durchführung von Wettbewerben. Die Auslober eines Wettbewerbs erhalten eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen und durch die fachliche Beurteilung der Preisrichter einen sachorientierten Qualitätsvergleich. Wenn dadurch gestalterische, ökonomische und ökologische Innovationen angestoßen werden, erfüllt sich Planungs- und Baukultur im besten Sinne. Gleichzeitig finden Sie durch den Wettbewerb Ihren Architekten. Effizienter geht es kaum. Die Architektenkammer des Saarlandes berät Sie kostenlos, wie Sie das für Ihr Bauvorhaben passende Wettbewerbsverfahren finden.

Anm.: Wir beziehen uns grundsätzlich auf alle Geschlechter.

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