Die Wählerliste liegt vom 28.10.2025 bis zum 21.11.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten aus.
Ein Mitglied, das Eintragungen in die Wählerliste für unrichtig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift in der Geschäftsstelle Einspruch erheben (vgl. § 5 der Wahlordnung).
Für weitere Informationen steht die AKS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.