Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung
Artikel 1
Änderung der Entschädigungsordnung
Die Entschädigungsordnung vom 03.07.2017 (DAB 08/17 S. 33f) wird wie folgt geändert:
§ 2 Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Bei Benutzung des eigenen PKW wird ein Pauschbetrag je gefahrenem Kilometer in Höhe des jeweils steuerfreien zulässigen Satzes vergütet.“
§ 4 wird durch folgenden § 4 ersetzt:
„§ 4 Pauschale Aufwandsentschädigung
(1) Die dem Präsidenten/der Präsidentin außerhalb von Sitzungen, Besprechungen, Tagungen, Veranstaltungen u.ä. entstehenden monatlichen Aufwendungen werden pauschal mit 1.300,00 €
pro Monat vergütet.
(2) DiedemVizepräsidenten/derVizepräsidentinaußerhalb von Sitzungen, Besprechungen, Tagungen, Veranstaltungen u.ä. entstehenden monatlichen Aufwendungen werden pauschal mit 500,00 €
pro Monat vergütet.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft
Saarbrücken, den 10. September 2025
Der Präsident der Architektenkammer des Saarlandes Alexander Schwehm