Artikel 1
Änderung der Kostenordnung
Die Kostenordnung vom 09.06.2017 (DAB 09/17 S. 32) wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 1 werden
a. in Nummer 2 wird die Angabe „Gesellschafterverzeichnis“ durch die Angabe „Gesellschaftsverzeichnis“ ersetzt.
b. nach Nummer 5 werden die folgende Nummern 6 bis 11 eingefügt
6. für die Eintragung als Juniormitglied in das Verzeichnis der Juniormitglieder 100,00 €
Diese Gebühr wird auf eine etwaig später anfallende Gebühr gemäß Ziffer 1 angerechnet.
7. für die Eintragung in ein Fachgebietsregister nach § 15a SAIG 200,00 €
8. für die Verlängerung der Eintragung in ein Fachgebietsregister nach § 15a SAIG ohne Änderung der Eintragungsvoraussetzungen nach den §§ 1 und 2 der jeweiligen Fachgebietsregistersatzung 120,00 €
9. für die Verlängerung der Eintragung in ein Fachgebietsregister nach § 15a SAIG mit Änderung der Eintragungsvoraussetzungen nach den §§ 1 und 2 der jeweiligen Fachgebietsregistersatzung 200,00 €
10. für die Eintragung oder die Verlängerung der Eintragung in das Fachgebietsregister „Energieeffizienz“ gemäß § 2 Nummer 1 und Nummer 2 der Satzung zur Führung des Fachgebietsregisters Energieeffizienz 50,00 €
11. für das Ausstellen einer Bescheinigung, z. B. Mitgliedsbescheinigung oder Beitragsbescheinigung 30,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 05.09.2025.
Genehmigt vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Bescheid vom 08.10.2025.
Saarbrücken, den 27.10.2025
Der Präsident der Architektenkammer des Saarlandes
Alexander Schwehm