Nächster Termin Eintragungsausschuss

Montag, 04.03.2024

Eintragung in die Architektenliste
Bei den Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ handelt es sich nach dem Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) um geschützte Berufsbezeichnungen. Diese dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die von der AKS geführte Architektenliste eingetragen sind. Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Sie setzt voraus, dass die antragstellende Person im Saarland ihre Hauptwohnung oder eine Niederlassung hat oder ihren Beruf überwiegend ausübt. Nähere Infos zum Eintragungswesen finden Sie unter den einzelnen Themenbereichen.

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