Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Eine Ausnahme bilden Fachkräfte aus EU/EWR/Schweiz, die nur gelegentlich ihren Beruf in Deutschland ausüben. Die Dienstleistungsfreiheit ist in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) geregelt. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Architekt oder Architektin ist eine Form der Reglementierung.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:
Für die Prüfung auf Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung muss im Rahmen der Antragstellung auf Eintragung in die Architektenliste des Saarlandes vom Eintragungsausschuss überprüft werden, ob dieser gleichwertig mit einem deutschen Hochschulabschluss ist.

Für die hierfür benötigte Zeugnisbewertung zuständig ist dieZentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)Graurheindorfer Str. 15753117 Bonn

Die Zeugnisbewertung ist vom Antragsteller selbst zu beantragen und dem Eintragungsantrag beizufügen, nähere Infos hierzu finden Sie unter https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

Ansonsten ist das Antragsverfahren für Antragsteller mit ausländischen Bildungsabschlüssen mit dem im Absatz für „Mitglied werden“ beschriebenen Verfahren identisch.

Folgende Anlaufstellen bieten umfangreiche Unterstützung bei der Ankerkennung ausländischer Abschlüsse an:

1. „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen“ des Landes

Diese Servicestelle ist die Erstanlaufstelle im Saarland, wenn es um Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse geht. Sie informiert, berät und begleitet in erster Linie Einzelpersonen mit im Ausland erworbenen Berufs- und Bildungsabschlüssen zu folgenden Fragen:

  • Welche Neuerungen ergeben sich durch die neuen Anerkennungsgesetze des Bundes und des Saarlandes?
  • Für welche Qualifikationen (Schul-, Berufs-, Hochschulqualifikation) gibt es Anerkennungsverfahren?
  • In welchen Berufen ist eine Anerkennung für die Berufsausübung unbedingt erforderlich?
  • Welche Berufe kann ich auch ohne formale Anerkennung ausüben und welche Chancen habe ich mit meiner Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt?
  • Welche Stelle ist für die Anerkennung zuständig?
  • Wie stellt man einen Antrag auf Anerkennung?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
  • Wie hoch sind die Kosten für das Anerkennungsverfahren?
  • Welche Formen der Anerkennung gibt es (gleichwertig, teilweise gleichwertig)?
  • Welche Berechtigungen sind mit einem Anerkennungsbescheid verbunden? Wie ist ein solcher Bescheid zu interpretieren? Welche weiteren Schritte sind gegebenenfalls notwendig?
  • Welche Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen und Brückenmaßnahmen gibt es, um die volle Anerkennung und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen und wo finde ich diese.
  • Welche Bewertungsverfahren gibt es außer den genannten noch?

Die Servicestelle ist Teil des IQ Landesnetzwerks Saarland, das Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen sowie bedarfsorientierte Anpassungsqualifizierungen bietet.

Die Beratungsleistung der Servicestelle ist kostenlos.

Kontakt:
IQ Servicestelle Anerkennung, „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saar“ bei saaris - saarland.innovation&standort e.V. Internet: https://www.saaris.de/welcome-center/anerkennung-ausl-abschluesse-1/ und www.netzwerk-iq.saarland/

2. „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“ (ZSBA) des Bundes

Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen. Dabei erfüllt die ZSBA vor allem 3 Funktionen:

  • Sie dient den Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens als zentraler Ansprechpartner.
  • Sie entlastet die zuständigen Stellen bei der Beratung vor und während des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie macht das Anerkennungsverfahren für die Antragstellenden transparenter und effizienter.

Die ZSBA ist ein unverbindliches Serviceangebot und keine einheitliche oder zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt. Die ZSBA ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Einzelnen übernimmt die ZSBA z. B. folgende Aufgaben:

  • Sie berät zum Verlauf des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie unterstützt die Antragstellenden dabei, den passenden Referenzberuf festzulegen.
  • Sie klärt mit den Antragstellenden, in welchem Bundesland sie arbeiten und den Antrag stellen wollen.
  • Sie hilft den Antragstellenden dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.
  • Sie prüft vorab, ob die Dokumente vollständig sind und leitet sie mit dem Antrag auf Anerkennung an die zuständige Stelle weiter.
  • Sie informiert zu Aufenthaltstiteln, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren stehen.

Die ZSBA begleitet die Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Zum Austausch von Informationen arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen. Außerdem informiert die ZSBA über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie arbeitet hierzu mit den Beratungsstellen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zusammen.

Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. Sie wird für eine erste Phase von 4 Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Fachkräfte aus dem Ausland können die ZSBA unter folgender Adresse erreichen:E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de

Fachkräfte sollten vor der Beratung den Registrierungsbogen ausfüllen: Schicken Sie den ausgefüllten Registrierungsbogen, einen Lebenslauf und das Abschlusszeugnis an die oben genannte Mail-Adresse. Den Registrierungsbogen finden Sie auf der Internetseite der ZSBA.

Weitere Informationen zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung finden Sie unter folgendem Link: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php

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