Mitglied werden

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Mit dem Studium der Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung ist ein wichtiger Lebensabschnitt erfolgreich abgeschlossen worden. Jetzt ist die Entscheidung über den weiteren Berufsweg zu treffen.

Zunächst einige wichtige Hinweise zum Start ins Berufspraktikum!

Der Beginn Ihres Berufspraktikums, sofern er unter Aufsicht einer aufsichtführenden Person erfolgt, ist der AKS vor Aufnahme schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Verwenden Sie hierfür bitte das entsprechende Anzeigeformular.
Diese und weitere Hinweise für Absolventen haben wir Ihnen in unserem „Informationsfaltblatt für Absolventen zur Mitgliedschaft“ zusammengestellt.

Sind die Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 4 SAIG erfüllt, steht einem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste grundsätzlich nichts mehr im Wege. Hierfür ist das Antragsformular sowie die darin genannten weiteren Unterlagen einzureichen. Ergänzende Vorlagen zu den geforderten Nachweisen sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie im nachfolgenden Download-Bereich. Die Einreichung des Antrags ist sowohl auf schriftlichem als auch auf elektronischem Wege möglich.

Über die Aufnahme in die Architektenliste, das Gesellschaftsverzeichnis und das Auswärtigenverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss. Dieser entscheidet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden. Einzelheiten hierzu regelt § 18 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes SAIG . Zur Zusammensetzung und den Aufgaben des Eintragungsausschusses möchten wir Interessierte noch auf einen hierzu kürzlich im DAB erschienen Artikel hinweisen, den Sie hier finden.

Zum Thema Kammerfähigkeit von Dualen Studiengängen / Fernstudiengängen beachten Sie bitte unsere aktuellen Hinweise.

Gute Gründe für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer des Saarlandes finden Sie hier.

Ein besonderer Service der AKS ist für alle Interessierten die Stellenbörse, die Sie unter dem Punkt Service finden können.

Die im Text genannten Verweise auf das SAIG (Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz) beziehen sich auf die gültige Fassung.

Im nachfolgenden Download-Bereich finden Sie nochmals eine Auflistung aller relevanten Antragsformulare und Informationsblätter.

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