Angebote für Mitglieder

Angebote für Mitglieder

Führen der Berufsbezeichnung
Mitglieder der AKS dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Architektin/ Architekt, Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt, Innenarchitektin/ Innenarchitekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner führen.

Bauvorlageberechtigung
Mitglieder der AKS haben die Bauvorlageberechtigung nach der Landesbauordnung des Saarlandes
- im Fachbereich Architektur nach § 66 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a
- im Fachbereich Innenarchitektur nach § 66 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a.

Fort- und Weiterbildung
Mitglieder erhalten ein großes Angebot an Präsenz- und Onlineseminaren durch erfahrene Referentinnen und Referenten, teilweise auch kostenlosen. Das Angebot umfasst sowohl das kammereigene Seminarprogramm als auch Veranstaltungen in Kooperation mit ausgewählten Partnern. Somit steht Ihnen ein breites Spektrum an praxisnahen Themen in Form von Seminaren, Vorträgen, Exkursionen, Workshops usw. zur Auswahl, um der für die Mitgliedschaft notwendigen Fortbildungspflicht nachzukommen.

Nähere Hinweise hierzu finden Sie hier.

Versorgungswerk der Architekten
Mitglieder der AKS werden automatisch Pflichtmitglieder des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW. Angestellte Kammermitglieder sind jedoch regulär bei der Deutschen Rentenversicherung Bund pflichtversichert. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem entsprechenden Versorgungswerk bezüglich einer möglichen Befreiung in Verbindung. Vom Versorgungswerk erhalten Sie das entsprechende Formular, mit dem Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen können. Gemäß der Satzung des Versorgungswerks der AK NRW sind auch Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der vierjährigen Regelstudienzeit Pflichtmitglieder.

Zu den Leistungen des Versorgungswerkes zählen im Einzelnen:
- Altersrenten
- Berufsunfähigkeitsrenten
- Witwen- und Waisenrenten
- Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
- Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit

vw-aknrw.de

Individuelles Beratungsangebot
Als Mitglied erhalten Sie kostenlose Beratung in den mit der Berufsausübung zusammenhängenden Fragen sowohl zu fachlichen als auch rechtlichen Themen.

Beratung in wirtschaftlichen Schieflagen

Beratung VOB/B und Bau- und Planungsrecht

Beratung durch die GHV (Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.)
Die AKS ist Mitglied der GHV. Diese beantwortet unter Wahrung völliger Neutralität allen Kammermitgliedern Fragen zur HOAI und Vergabe und fungiert als Güte- und Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie steht für Fragen der richtigen Interpretation von Vergabe und Honorierungsbestimmungen und der Erstellung entsprechender Gutachten zur Verfügung.
Die Leistungen der GHV werden für Mitglieder kostenfrei erbracht, soweit sie ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können, was erfahrungsgemäß bei den meisten Anfragen der Fall ist.

GHV Gütestelle (ghv-guetestelle.de)

Honorareinzugstelle (Hoefa GmbH)
Die Honorareinzugsstelle (Hoefa GmbH) bietet u. a. AKS-Mitgliedern Inkassoleistungen an. Sie erhalten folgende Unterstützung:
- Honorarschlussrechnungen
- Mahnwesen
- Abtretungsstelle
- Vermittlung von Prozessfinanzierung
- Buchhaltung
- Bonitätsauskünfte
- Einwohnermeldeamtsanfrage
- Insolvenzanmeldung
- Handelsregisterauszug

Die Hoefa GmbH kann nicht die Rechtsberatung der Architektenkammern oder eines Anwalts ersetzen.

www.hoefa-gmbh.de

Vertretung der Interessen des Berufsstandes
Die AKS vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit, sowohl auf Landesebene als auch über die Bundesarchitektenkammer auf deutscher und europäischer Ebene.
Zudem können die Mitglieder durch ehrenamtliche Mitarbeit in den unterschiedlichen Fachausschüssen aktiven Einfluss auf die Arbeit der AKS nehmen. Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit bieten auch beispielsweise Projekte wie „Baukultur: Architektur trifft Schule“, bei dem Architekten und Lehrkräfte saarländischen Schülern im Tandem die Themen Architektur und Baukultur vermitteln, oder auch Berufsinformationstage an saarländischen Schulen.

Schutz der Mitglieder
Fälle von unberechtigtem Führen der geschützten Berufsbezeichnungen Architektin/ Architekt, Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt, Innenarchitektin/ Innenarchitekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner ahndet die AKS mittels Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen. Bei wettbewerbswidrigen Honoraranfragen und Verstößen gegen die Vergabeordnung schreitet die AKS ebenfalls ein.

Sonderkonditionen Krankenversicherung
Bereits seit 1969 besteht zwischen der AKS und der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) ein Gruppenversicherungsvertrag. Mit ihm haben Mitglieder die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen abzuschließen.

www.kooperation.dkv.com/08-85-3/index.html

DAB (Deutsches Architektenblatt)
Sie erhalten kostenlos einmal monatlich das DAB, das offizielle Organ der Bundesarchitektenkammer und der 16 Länderarchitektenkammern. Es enthält umfangreiche Informationen aus den Bereichen Architektur und Planung, rechtliche Vorgaben, Baupraxis und Weiterbildung und wird ergänzt um Beiträge zu berufspolitischen Diskussionen und Entscheidungen. Neben dem umfangreichen Mantelteil enthält das DAB auch einen Regionalteil mit landeseigenen Informationen.

Online-Architektensuche
Mitglieder können ihre Daten auf der Website der AKS in der Rubrik www.aksaarland.de/bauherren/architektensuche veröffentlichen und so ihre Daten denjenigen zugänglich machen, die auf der Suche nach einem Partner für ihre Projektvorhaben sind. Der Inhalt kann individuell vom Mitglied ausgefüllt und durch die Angabe von Schwerpunkten und das Hinterlegen von Projektfotos aussagekräftig gestaltet werden.

Veranstaltungen
Die AKS bietet ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen, die allen interessierten Mitgliedern offenstehen, wie beispielsweise Ausstellungen in den kammereigenen Räumlichkeiten, den „Tag der Architektur“, das AKS-Sommerfest, den AKS-Neujahrsempfang oder AKS-Exkursionen.

Stellenbörse
Mitglieder können unter www.aksaarland.de/service/stellenboerse Stellengesuche eingeben, wenn sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort angemeldet haben. Die Stellengesuche werden nach Ablauf von vier Wochen automatisch entfernt.

Normenportal Architektur
Architekt:innen aller Fachrichtungen benötigen Technische Regeln und DIN-Normen für ihre tägliche Arbeit. Der Beuth-Verlag des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bietet in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer und den Länderarchitektenkammern das "Normenportal Architektur" als kostengünstiges Online-Angebot an. Die Inhalte des Normenportals werden vierteljährlich aktualisiert.

www.normenportal-architektur.de

Bundesarchitektenkammer
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von ca. 140.000 Architektinnen und Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Auch wenn Architekten- und Bauordnungsrecht grundsätzlich Ländersache sind, fallen viele Entscheidungen in Berlin oder Brüssel.

Die berufspolitische Arbeit der BAK konzentriert sich auf die beruflichen Rahmenbedingungen für Architekt:innen und Stadtplaner:innen.

www.bak.de

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Die Bundesarchitektenkammer hat zur Unterstützung grenzüberschreitend tätiger Kammermitglieder das Netzwerk Architekturexport - NAX - gegründet. Ziel von NAX ist es, die berufliche Mobilität der Kammermitglieder zu erhöhen und die grenzüberschreitende Berufsausübung zu erleichtern.

Die NAX-Website bietet unter anderem Informationen zu den Themen berufliche Anerkennung, Architektenvertrag, Leistungsumfang, Honorar, Haftung und Versicherung, Baurecht, Bauvertrag und Kontaktarchitekt:innen.

www.architekturexport.de

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