Grenzüberschreitende Tätigkeit

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Architektenleistungen im Ausland zu erbringen, übt für eine stetig wachsende Zahl von AKS-Mitgliedern eine hohe Anziehungskraft aus. Dabei gilt es allerdings, eine Reihe von länderspezifischen Besonderheiten und Mindestvoraussetzungen zu beachten.

Die Bundesarchitektenkammer hat zur Unterstützung grenzüberschreitend tätiger Kammermitglieder das Netzwerk Architekturexport - NAX - gegründet. Ziel von NAX ist es, die berufliche Mobilität der Kammermitglieder zu erhöhen und die grenzüberschreitende Berufsausübung zu erleichtern.

Die NAX-Länderdatenbank bietet inzwischen umfangreiche Informationen für 30 Länder zu den Themen berufliche Anerkennung, Architektenvertrag, Leistungsumfang, Honorar, Haftung und Versicherung, Baurecht, Bauvertrag und Kontaktarchitekten.

Weitere Infos unter www.architekturexport.de

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