Erneute Änderung der Fortbildungsordnung

Seit der Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 gilt eine neue Fortbildungsordnung (s. DAB 04/2024, S. 29 ff.). Diese passt sich inhaltlich an die von allen Länderarchitektenkammern entworfene Musterfortbildungsordnung an und dient somit einem bundesweiten Qualitätsvergleich.

Mit der Novelle vom 23.02.2024 wurde der Fortbildungszeitraum auf ein Jahr verkürzt und der Fortbildungsumfang auf jährlich 16 Punkte festgesetzt. Da diese Fortbildungsordnung unterjährig in Kraft trat (April 2024) kam es für 2024 zu einer anteiligen Anzahl von 14 Fortbildungspunkten.

Durch die Mitgliederversammlung am 28.11.2024 wurde die neue Fortbildungsordnung noch einmal angepasst.

Die folgenden Änderungen sind für Sie relevant:

  • Der Fortbildungszeitraum wird auf 2 Jahre gestreckt.
  • Innerhalb dieses Zeitraums sind 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen.
  • Der erste Turnusbeginn wurde rückwirkend auf den 01.01.2024 festgesetzt. Der erste Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2025. Innerhalb dieses Zeitraums sind anteilig 30 Punkte (14 Punkte für 2024 plus 16 Punkte für 2025) zu erbringen.

Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2025:
Bitte weisen Sie zum Ende diesen Jahres nach, dass Sie im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 Fortbildungen im Umfang von 30 Fortbildungspunkten absolviert haben.

Die Kammermitglieder werden gebeten, alle Fortbildungsnachweise zu sammeln und diese der AKS-Geschäftsstelle am Ende des Fortbildungszeitraums unaufgefordert zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass auch Seminare von anderen Kammern oder externen Veranstaltern besucht werden können.

Klicken Sie hier, um zum Weiterbildungsportal der deutschen Architektenkammern zu gelangen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AKS-Geschäftsstelle.

Seminare

Studierende und Berufspraktikant:innen zahlen nur 50 % der Seminargebühr.

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