27.02.2026 I 9 – 12 Uhr I ONLINE
Bauleiter nach LBO – Honorige Leistung mit hohem Haftungspotential
Anmeldungen bis 10.02.2026
Den Zugangslink erhalten Sie zeitnah zum Veranstaltungstermin.
Es ranken sich die wildesten Diskussionen rund um dieses Thema.
Dabei hat der Auftraggeber nach der Landesbauordnung eine Person zu benennen, die auf der Baustelle „öffentlich-rechtliche Interessen“ sowie „die allgemeine Ordnung“ durchsetzt. Nicht mehr … nicht weniger! Bis vor einigen Jahren entsprach es der Lebenswirklichkeit, dass der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt den Bauleiter nach LBO „zur Verfügung“ stellte. Dabei ist diese Leistung eine „Besondere Leistung“ nach der Leistungsphase 8. Ohne gesonderte Beauftragung ist somit keine Leistungserbringung geschuldet. Im Seminar wird der Sachverhalt sinnstiftend aufgeklärt.
Es werden Strategien entwickelt, dem unkundigen Auftraggebern den Unterschied zwischen Bauleitung nach LBO und Objektüberwachung zu erläutern. Sofern der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt die Leistung der Bauleitung nach LBO erbringen will, werden auch dafür Strategien entwickelt, damit das Haftungsrisiko für den Bauleiter nach LBO überschaubar bleibt.
Referent: Jürgen Steineke, Berlin
4 Punkte lt. AKS-Fortbildungsordnung
Teilnahmegebühr: 75 €; Student:in/Berufspraktikant:in 37,50
27.02.2026
09.00 bis 12.00 Uhr
Online
4 Fortbildungspunkte