17.11.2026 l 9 – 11 Uhr l ONLINE
KI: Kennzeichnen, aber richtig
Anmeldeschluss: 02.11.2026
Den Zugangslink erhalten Sie zeitnah zum Veranstaltungstermin.
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Visualisierungen, Wettbewerbsbeiträge und Beiträge in sozialen Medien entstehen in Planungsbüros regelmäßig mit generativen Werkzeugen.
Das Seminar klärt, welche Inhalte betroffen sind, wie eine rechtssichere Kennzeichnung aussieht, wann die Erleichterung für künstlerische Darstellungen greift und wie mit nachbearbeiteten Bildern umzugehen ist. Behandelt wird auch die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberpflichten, die in der Praxis regelmäßig verwechselt wird.
Inhalt u.a.: Artikel 50 der KI-Verordnung │ Anbieter- und Betreiberpflichten │ Visualisierung und Bildbearbeitung │ Kennzeichnung in der Praxis │ Künstlerische Ausnahme │ Soziale Medien │ Fragerunde zu eigenen Anwendungsfällen
Referent: Leopold Beer, Jurist I KI-Berater, München
5 Punkte lt. AKS-Fortbildungsordnung
Teilnahmegebühr: 75,– ; Student:in/Berufspraktikant:in 37,50 €
17.11.2026
09.00 bis 11.00 Uhr
Online
0 Fortbildungspunkte