Bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes nutzen private Unternehmen und öffentliche Verwaltungen häufig das Verfahren der sog. Mehrfachbeauftragung. Dabei werden bei einer bestimmten Bauaufgabe mehrere Architekturbüros parallel mit der Vorplanung beauftragt. Die Leistung ist nach HOAI zu vergüten. Bei pauschaler Ausweisung des Honorars besteht das Risiko der Mindestsatzunterschreitung. Die beteiligten Architekten würden dann gegen ihre Berufsordnung verstoßen, was eine Abmahnung durch die AKS zur Folge hätte.