Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist im Saarland ab Herbst 2016 möglich. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994 wurde am 15. Juli 2013 novelliert. Dadurch wurde eine Alternative für die auch in Deutschland aus Gründen der Haftungsbegrenzung verbreitete britische Limited Liability Partnership (LLP) geschaffen. Die Partnerschaftsgesellschaft soll Haftungsbeschränkungen für alle haftungsrelevanten Zusammenschlüsse von Freiberuflern bezüglich beruflicher Fehler ermöglichen.