„Runder Tisch“ vor Stellung eines Bauantrags

Mit der Änderung der LBO vom 16.02.2022 wurde versteckt auf die Möglichkeit hingewiesen, vor Stellung eines Bauantrags in einem Erörterungstermin zu klären, welche Nachweise und Unterlagen zu erbringen sind und – vor allem – wie das Verfahren beschleunigt werden kann.
 
Die AKS fordert bereits seit Jahren die Einführung eines „Runden Tisches“ vor Stellung eines Bauantrags, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden und wo besprochen wird, was zu einer effizienten Bearbeitung des Antrages erforderlich und machbar ist.

Vergabeerlass 2022

Das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat einen neuen Vergabeerlass herausgegeben. Er tritt am 26.04. in Kraft. 

Der „Vergabeerlass 2022“ beinhaltet gegenüber dem vorigen Vergabeerlass folgende wesentlichen Änderungen:

Architektenkammer des Saarlandes begrüßt die Einführung des Digitalen Bauantrags

PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken, 17.02.2022

Architektenkammer des Saarlandes begrüßt die Einführung des Digitalen Bauantrags

Der Landtag des Saarlandes hat in seiner Plenarsitzung am 16.02.2022 Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen, die es in Zukunft erlauben, Bauanträge in elektronischer Form einzureichen.

Neue EU-Schwellenwerte ab 2022

Die EU-Kommission hat die Anpassung der EU-Schwellenwerte in der öffentlichen Auftragsvergabe am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt alle 2 Jahre.
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Liefer-/Dienstleistungen

  • zentrale Regierungsbehörden: 140.000 Euro (bisher: 139.000 Euro)
  • übrige öffentliche Auftraggeber: 215.000 Euro (bisher: 214.000 Euro)

Bauleistungen: 5.382.000 Euro (bisher: 5.350.000 Euro).

Verlängerung des Vergabeerlasses bis zum 30.06.2022

Die im Vergabeerlass vom 7. April 2020 (Amtsbl I S. 266), zuletzt geändert durch Erlass vom 20. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2420), befristet bis zum 31.12.2021 festgesetzten Wertgrenzen werden bis zum 30.06.2022 verlängert.

Der Vergabeerlass wird zeitnah geändert. Unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung des Vergabeerlasses, sind die erhöhten Wertgrenzen in den Nummern 1.2, 2.4 und 2.6 des Vergabeerlasses bis zum 30.06.2022 weiterhin zugelassen.

Im Anhang finden Sie die Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Verlängerung des Vergabeerlasses. 

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