Die im Vergabeerlass vom 7. April 2020 (Amtsbl I S. 266), zuletzt geändert durch Erlass vom 20. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2420), befristet bis zum 31.12.2021 festgesetzten Wertgrenzen werden bis zum 30.06.2022 verlängert.
Der Vergabeerlass wird zeitnah geändert. Unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung des Vergabeerlasses, sind die erhöhten Wertgrenzen in den Nummern 1.2, 2.4 und 2.6 des Vergabeerlasses bis zum 30.06.2022 weiterhin zugelassen.
Im Anhang finden Sie die Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Verlängerung des Vergabeerlasses.