Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat uns die berufsrechtlichen Regelungen zum Honorar und zur Kollegialität übersendet.
Nachfolgend finden Sie die Regelung für das Saarland:
Kammermitglieder sind verpflichtet, bei Honorarvereinbarungen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige einschlägige preisrechtliche Bestimmungen zu beachten (§ 47 (1) Nr. 9 SAIG).