Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer
Berlin, 18.1.2022
EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht.