Vorstand der Stiftung Baukultur Saar:
Susanne Commerçon-Mohr, Daniel Kempf, Prof. Wolfgang Lorch (Vorsitzender), Alexander Schwehm, Prof. Peter Schweitzer, Jens UKFW Stahnke (stv. Vorsitzender)

Beirat der Stiftung Baukultur Saar:
Peter Alt, Bettina Berwanger, Dr. Georg Breitner, Dr. Ilka Desgranges, Peter Glaser, Klaus Heller (Vorsitzender des Beirats), Roland Lupp, Susanne Matheis, Cathrin Moll, Jürgen Rinner, Kerstin Schirm, Dr. Stephanie Thomas, Igor Torres (stv. Vorsitzender des Beirats)

Stiftung Baukultur Saar

Die Stiftung Baukultur Saar wurde am 15.05.2009 durch die Architektenkammer des Saarlandes gegründet und durch den Minister für Inneres und Sport, Klaus Meiser, als rechtsfähige Stiftung i. S. des § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches am 26.06.2009 anerkannt.

Die Bekanntmachung über die Stiftungsgründung wurde im Amtsblatt des Saarlandes vom 09.07.2009 veröffentlicht. In § 2 der Stiftungssatzung ist der Stiftungszweck wie folgt festgelegt: § 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist es, die Baukultur im Saarland umfassend zu fördern. Zur Baukultur gehören vor allem Werke der Architektur, der Innen- und Landschaftsarchitektur sowie des Städtebaues. Zweck der Stiftung ist auch die berufliche Fortbildung sowie die Bildung und Erziehung i. S. der Förderung der Baukultur. (2) Der Stiftungszweck soll vor allem verwirklicht werden durch Förderung, Unterstützung oder Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, Veranstaltungen an Hochschulen und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen, Förderung, Unterstützung oder eigenständige Herausgabe von Publikationen und Förderung der Fort- und Weiterbildung. Schwerpunkte können gesetzt werden.

Vorsitzender des sechsköpfigen Stiftungsvorstandes ist Prof. Wolfgang Lorch. Er hat zusammen mit den Vorstandsmitgliedern die Aufgabe, den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen. Unterstützt und überwacht wird die Arbeit des Stiftungsvorstandes durch den Stiftungsbeirat, dessen Vorsitzender Klaus Heller ist. Die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung können von jedermann durch Spenden oder Zustiftungen verbessert werden. Engagement für einen "guten Zweck" kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Zuwendungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" regelt die Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen (Spenden, Zustiftungen) an Stiftungen.

Anregungen und Fragen bitte an stiftung@AKSaarland.de

EIN VERZEICHNIS DER SAARLÄNDISCHEN STIFTUNGEN FINDEN SIE UNTER www.stiftungsforumsaar.de

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