Gestaltungsleitfäden der Stadt St. Wendel

Gestaltungsleitfäden der Stadt St. Wendel

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Mit dem voranschreitenden Demographischen Wandel, der Sicherung attraktiver Stadt- und Ortsbilder sowie der Sicherstellung der Daseinsvorsorge werden aus kommunaler Sicht nur einige aktuelle Handlungsfelder genannt. Für Kommunen im ländlichen Raum gilt heute mehr denn je, Strategien und Konzepte zu entwickeln mit denen auch weiterhin die Funktionalität und die Attraktivität bestehender Siedlungsstrukturen gesichert werden kann.

Mit der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKO) setzte die Kreisstadt St. Wendel im Jahr 2016 wichtige Akzente für eine nachhaltige und abgestimmte Entwicklung der Stadt. Die daraus abgeleiteten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK) für die Innenstadt wie auch die größeren Stadtteile konkretisieren die im Stadtentwicklungskonzept genannten Handlungsschwerpunkte zu konkreten Projekten.

Der Sicherung und der Aufwertung des dörflichen und städtischen Erscheinungsbildes wird hierbei ein besonderes Augenmerk zuteil. Die Aufwertung von Straßen und Plätzen aber auch die Modernisierung privater Immobilien tragen wesentlich zu einem ansprechenden und einladenden Erscheinungsbild der Stadt bei.

Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten im Juli 2018 wurde unter anderem für private Immobilieneigentümer die Möglichkeit geschaffen, für Modernisierungsmaßnahmen anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus wurde über die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms zum gleichen Zeitpunkt die Möglichkeit geschaffen, die anfallenden Kosten für Modernisierungen an der äußeren Hülle finanziell mit bis zu 10.000 € zu fördern.

Die Kombination aus steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und direkten Zuschüssen soll Impulse für eine positive und nachhaltige Aufwertung des städtischen Erscheinungsbildes generieren. Zur Beurteilung förderwürdiger und bescheinigungsfähiger Maßnahmen hat die Stadtverwaltung neben einer Modernisierungsrichtlinie auch entsprechende Gestaltungsleitfäden für die Innenstadt wie auch die Stadtteile der Kreisstadt St. Wendel erlassen.

Seit Bestehen der Sanierungsgebiete und der Einführung des Förderprogramms im Juli 2018 wurden im Rahmen von 29 Modernisierungsvereinbarungen Investitionen in Höhe von rund 800.000 € angestoßen.

www.sankt-wendel.de

Text: Stadt St. Wendel


28.11.2018
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