Erneute Änderung der Fortbildungsordnung
Seit der Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 gilt eine neue Fortbildungsordnung (s. DAB 04/2024, S. 29 ff.). Diese passt sich inhaltlich an die von allen Länderarchitektenkammern entworfene Musterfortbildungsordnung an und dient somit einem bundesweiten Qualitätsvergleich.
Mit der Novelle vom 23.02.2024 wurde der Fortbildungszeitraum auf ein Jahr verkürzt und der Fortbildungsumfang auf jährlich 16 Punkte festgesetzt. Da diese Fortbildungsordnung unterjährig in Kraft trat (April 2024) kam es für 2024 zu einer anteiligen Anzahl von 14 Fortbildungspunkten.
Durch die Mitgliederversammlung am 28.11.2024 wurde die neue Fortbildungsordnung noch einmal angepasst.
Die folgenden Änderungen sind für Sie relevant:
- Der Fortbildungszeitraum wird auf 2 Jahre gestreckt.
- Innerhalb dieses Zeitraums sind 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen.
Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2027:
Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 Fortbildungen im Umfang von 32 Fortbildungspunkten absolviert haben.
Die Kammermitglieder werden gebeten, alle Fortbildungsnachweise zu sammeln und diese der AKS-Geschäftsstelle am Ende des Fortbildungszeitraums unaufgefordert zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass auch Seminare von anderen Kammern oder externen Veranstaltern besucht werden können.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AKS-Geschäftsstelle.