Die neue Fortbildungsordnung
Seit April 2024 ist eine neue AKS-Fortbildungsordnung gültig
Die Mitgliederversammlung hat am 23. Februar 2024 die neue Fortbildungsverordnung beschlossen (s. DAB 04/2024, S. 29 ff.). Ziel war es, die Fortbildungsordnung in dem Maße zu ändern, dass sie sich in Zukunft an die aktuellsten Fortbildungsordnungen der anderen Bundesländer angleicht. Damit wird eine bundesweite Standardisierung und ein bundesweiter Qualitätsvergleich erreicht.
Die neue Fortbildungsordnung konkretisiert die Bereiche, wer fortbildungspflichtig und wer davon befreit ist, welche Formen von Fortbildungsveranstaltungen und welche Fortbildungsträger zulässig sind und welchen Umfang die stichprobenartige Überprüfung der Fortbildungspflicht durch die Architektenkammer haben muss.
Inhaltliche Änderungen der Novelle sind, dass der Fortbildungszeitraum auf ein Jahr verkürzt wird, jährlich nunmehr 16 Punkte zu sammeln sind und die Differenzierung der Fortbildungsarten wie Seminar, Tagung, Symposium, Exkursion etc. entfällt. Zukünftig gilt für alle Veranstaltungsformen eine Vergabe von einem Punkt pro Unterrichtseinheit, auch wenn die Veranstaltung nur 45 Minuten dauert. Dies erleichtert das Sammeln von Punkten, zum Beispiel durch den Besuch von niederschwelligen und kostenfreien baukulturellen Veranstaltungsangeboten und Werkvorträgen, wie beispielsweise derer der Stiftung Baukultur – Saar.
Die Themenbereiche der Fortbildungsveranstaltungen sind nun in einer umfangreichen Anlage – für alle 4 Fachrichtungen – aufgeführt.
Fortbildungsveranstaltungen können sowohl in Präsenz als auch in der Form des E-Learnings (Online-Veranstaltungen) angeboten und durchgeführt werden. Hybrid-Veranstaltungen sind ebenfalls zulässig.
Veranstaltungen, die bereits von einer anderen Länderarchitektenkammer anerkannt wurden und den Vorgaben dieser Fortbildungsordnung entsprechen, werden ohne Prüfung anerkannt.
Da die alte Fortbildungsordnung bis Ende März galt und die neue ab Anfang April gilt, kommt es für 2024 zu einer anteiligen Anzahl an Fortbildungspunkten: Es sind 14 Punkte nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auch Seminare von anderen Kammern oder externen Veranstaltern besucht werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AKS-Geschäftsstelle.
Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2024.
Die Kammermitglieder werden gebeten, alle Fortbildungsnachweise zu sammeln und diese der AKS-Geschäftsstelle am Ende des jeweiligen Fortbildungsjahres unaufgefordert zukommen zu lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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