Im Februar und März fanden eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung und des Landesgesetzgebers statt. Im Mittelpunkt der berufspolitischen Aktivitäten standen Stellungnahme und Anhörung zu den Novellierungen der Landesbauordnung (LBO) und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) - beide befinden sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren.
Als Erfolg für die Kammer kann die beabsichtigte Wiedereinführung des Wahlrechtes für Bauherren verbucht werden. Künftig soll für verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 LBO und für genehmigungsfreigestellte Verfahren nach § 63 LBO auf Verlangen des Bauherrn ein Genehmigungsverfahren gemäß § 64 LBO durchgeführt werden. Einer weiteren langjährigen Forderung der AKS entspricht der Gesetzentwurf: Künftig soll die Einhaltung der Abstandsflächen auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wieder geprüft werden. Ablehnend steht die AKS der beabsichtigten (zusätzlichen) Brandschutzplanerliste gegenüber.
Ein Vorschlag der AKS sieht vor, die LBO-Novelle dazu zu nutzen, die 12 Unteren Bauaufsichtsbehörden zu einer Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Saarland zusammenzuführen, die personell, fachlich und technisch optimal besetzt ist.
Die schriftliche Stellungnahme der AKS an den Landtag kann hier eingesehen werden. Im persönlichen Gespräch mit Innenminister Klaus Bouillon haben Kammerpräsident Prof. Heiko Lukas, Vizepräsident Willi Latz und Vorstandsmitglied Thomas Hepp eine Reihe berufspolitischer und baukultureller Themen angesprochen.
Hinsichtlich der Landesentwicklungsplanung wurde dringend angeraten, die Abwärtsspirale in den Ortskernen zu stoppen und weitere Attraktivitätsverluste in Bestandsgebieten zu verhindern. Eine nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Ortskerne ist aus dem Bestand heraus möglich. Grundlage ist allerdings ein Monitoring der Orts- und Stadtkerne, um Flächenpotenzial ausweisen zu können. Die AKS reagierte damit auf Presseberichte, in denen Bouillon angekündigt hatte, den Kommunen die Ausweisung von Neubaugebieten zu erleichtern.
Beim Treffen mit Finanzminister Stephan Toscani war u. a. die Stärkung und Förderung der regionalen Architekturbüros Thema. Derzeit werden Planungsaufträge des Landes, aber auch der Kommunen, aus Sicht der AKS mit unverhältnismäßig hohen Bewerbungshürden ausgeschrieben und vergeben. Aktuelle Beispiele dafür sind die Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen der Justizvollzugsanstalt sowie des Ludwigsparkstadions in Saarbrücken.
Die sehr einschränkenden Vergabeverfahren waren ebenfalls Gegenstand eines Gesprächs mit Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier betonten Kammerpräsident Lukas und Vertrauensarchitekt Alexander Schwehm, dass eine Bewerbung – und damit ein Auftrag – für die Mehrzahl der regionalen Architekturbüros von vornherein unmöglich ist, weil die Bewerbungsanforderungen (teilweise) überzogen sind.
CH

