Die saarländischen Architekten sehen hier vielfältige positive Entwicklungsmöglichkeiten. Die bereits heute gemäß diverser EU-Richtlinien mögliche grenzüberschreitende Berufsausübung ist infolge der zugrunde liegenden französischen Amtssprache für deutsche Architekten oft nicht umsetzbar.
Saarländischen Architekten könnte sich durch eine zweisprachige Qualifikation – ähnlich den Architekten aus Luxemburg – ein Marktzugang über die Grenze hinaus in Luxemburg, Frankreich und Belgien erschließen.
Saarbrücken, den 23. Januar 2014