Zur Infoveranstaltung "Klimafreundlicher Neubau" (22.02.2023)
Gebäudeenergiegesetz: Ab 1. Januar 2023 Verschärfung des Primärenergie-Niveaus
Auch beim Gebäudeenergiegesetz treten ab 1. Januar 2023 Änderungen in Kraft. So verschärft sich im Neubaubereich das zulässige Primärenergie-Niveau von 75 auf 55 Prozent. Die Anforderungen an den Wärmeschutz bleiben unverändert. Zudem ändern sich die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Für 2023 ist eine weitere Anpassung des GEG angekündigt, mit der weitere, für Anfang 2024 vorgesehene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. U.a. die Einführung einer 65%-EE-Pflicht und einer Solarpflicht. Die BAK berichtete am 28.7.2022 bzw. am 22.8.2022 über die für 2023 bzw. 2024 geplanten GEG-Änderungen.
Für 2025 ist das Inkrafttreten einer großen GEG-Novelle geplant. Neben einer weiteren Verschärfung des Anforderungsniveaus für Neubauten werden hier voraussichtlich die Vorgaben aus der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Bei dieser umfassenden Novelle könnte auch die Anforderungssystematik des GEG komplett umgestellt werden. Ein vom BMWK im Dezember 2022 veröffentlichtes GEG-Gutachten macht dafür entsprechende Vorschläge.
Erleichterungen für PV-Anlagen
Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen wurden mehrere Erleichterungen für PV-Anlagen beschlossen, die überwiegend ab 2023 greifen. Für viele neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Zudem sollen PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe von allen Ertrags- und Umsatzsteuern befreit werden.
Kommunale Wärmeplanung
Der Bund möchte 2023 ein Gesetz erarbeiten, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, eine Wärmeplanung durchzuführen, die als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort dient. Die Bundesländer können und werden diese Aufgaben an die Kommunen delegieren. Bis dahin fördert der Bund die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit hohen Zuschüssen.